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Regenschirm, Rucksack, Alkohol & Co.: Verbotene Gegenstände beim Donauinselfest in Wien

18-06-2024, 10:14

Beim Wiener Donauinselfest gibt es auch heuer wieder einige Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nicht auf das Festivalgelände mitgenommen werden dürfen. Welche das sind, lest ihr hier.

Das steht für gelebtes respektvolles Miteinander und sozialen Zusammenhalt. Es ist seit Jahrzehnten eines der friedlichsten Events dieser Größenordnung. Das liegt nicht zuletzt an einem umfassenden Sicherheits- und Awarenesskonzept, das jedes Jahr in enger Zusammenarbeit mit den Behörden für das Donauinselfest erstellt wird.

Eine Vielzahl an Einsatz- und Sicherheitskräften der Feuerwehr, Polizei, des Samariterbund Wiens sowie Securities sind am Wiener Donauinselfest im Einsatz. Das Awareness-Konzept umfasst zudem den Rettungsanker des Frauenservice Wien, die Festivalseelsorge der Erzdiözese Wien und die Suchtberatungsstelle checkit!

Diese Gegenstände sind beim Wiener Donauinselfest am Gelände 2024 verboten

Wie jedes Jahr gibt es beim Wiener Donauinselfest wieder eine Liste an verbotenen Gegenständen, die nicht auf das Festivalgelände mitgenommen werden dürfen. Im Folgenden ein Überblick:

  • Taschen oder Rücksäcke größer als ein A3-Format sowie Camelbacks oder Reisekoffer
  • Große, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle oder Kisten
  • Alkoholische Getränke
  • Anti-alkoholische Getränke. Ausgenommen sind PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von bis zu 0,5 l. Am Gelände gibt es zahlreiche Wasserspender, die Besucher kostenfrei nützen können.
  • Drogen und andere Rauschmittel
  • Speisen mit der Ausnahme kleinerer Snacks wie etwa Müsliriegel oder Obst
  • Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten sowie jegliche Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können
  • Pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (z.B. Pfeffersprays und Tränengas). Handelsübliche Taschenfeuerzeuge sind hier ausgenommen
  • Drohnen
  • Laserpointer
  • Gegenstände, die ungebührlich laut Lärm erregen wie Gaströten, Signalhörner, Megaphone oder auch Trillerpfeifen
  • Fahrräder, E-Scooter, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte sind auf dem gesamten Festivalgelände nicht erlaubt,
  • Propagandamaterial (sei es einfach politisch oder religiös oder aber rassistisch, fremdenfeindlich, nationalsozialistisch, sexistisch etc.) sowie jegliche werbende Gegenstände (kommerziell, politisch oder religiös)
  • Regenschirme - auch Knirpse - sind nicht gestattet. Regencapes und -ponchos sind erlaubt und bei entsprechenden Witterungsbedingungen sogar erwünscht. Bei Regen werden, solange der Vorrat reicht, Regenponchos verteilt.
  • Hunde oder andere Tiere sind nicht am Festivalgelände erlaubt (ausgenommen sind Blindenführ- und Partner*innenhunde mit entsprechender Ausbildung).

In allen oben genannten Fällen gilt: Keine Regeln ohne Ausnahmen. Sollte aus medizinischen Gründen die Notwendigkeit bestehen, größere Gegenstände oder Mengen Flüssigkeit oder auch spezielle Speisen mitzuführen, ist dies möglich. Besucher sollen sich in solchen Fällen an den zuständigen Sicherheitsdienst vor Ort wenden.

(Red)

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