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Fußball-EM 2024: Was im Job erlaubt ist und was nicht

12-06-2024, 15:02

Mit dem Beginn der EURO 2024 am Freitag planen viele Fans, ihre Zeit dem Fußball zu widmen. Die Frage stellt sich jedoch, was zu tun ist, wenn Spiele in die Arbeitszeit fallen. Können Fans im Trikot erscheinen oder Fahnen schwingen?

Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt dringend, vorher mit dem Vorgesetzten zu besprechen, welche Möglichkeiten während der bestehen. Ohne Absprache könnte man im schlimmsten Fall den Arbeitsplatz gefährden.

Arbeiterkammer: Fernsehverhalten während Fußball-EM im Job mit Chef klären

"Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte, gelten bestimmte Spielregeln. Sowohl im Stadion als auch am Arbeitsplatz", warnt der oberösterreichische AK-Präsident Andreas Stangl. Denn in den meisten Jobs sei Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten man im Betrieb Fußball schauen (oder Radio hören) wollen, müsse man das vorher mit der oder dem Vorgesetzten abklären. "Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin oder des Chefs im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet", so Stangl. Besser sei es, im Vorfeld "eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt".

Auch geht es oft darum, dass andere Mitarbeitende oder Kunden nicht gestört werden. Ist Fernsehen oder Radiohören während der Arbeitszeit grundsätzlich gestattet - oder vielleicht sogar Teil des Jobs wie etwa in Lokalen oder Wettbüros - so brauche man natürlich keine Zustimmung des Chefs einzuholen. Allerdings könnten auch hier Probleme entstehen, wenn die Arbeitsleistung durch die Ablenkung leidet.

Alkoholverbot am Arbeitsplatz gilt auch während Fußball-EM

Komplizierter wird es, wenn man die Spiele online verfolgt. In Unternehmen, in denen die private Internetnutzung erlaubt ist, dürfen Mitarbeitende die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber aufgrund der langen Dauer von mindestens 90 Minuten problematisch. Nicht nur, dass darunter die Arbeitsleistung leiden dürfte - es besteht auch die Gefahr, dass die Firmenserver an ihre Belastungsgrenze stoßen, so die AK.

Wer lieber gleich Zeitausgleich oder Urlaub nehmen will, um sich dem Fußballfieber besser hingeben zu können, muss das - wie in Nicht-Euro-Zeiten auch - vorher mit dem Arbeitgeber klären und darf nicht einseitig fernbleiben. Ebenfalls keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Herrscht Alkoholverbot am Arbeitsplatz, dann gilt dieses auch in EM-Zeiten und sogar für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob man seinen Platz mit Flaggen schmücken oder in Fußballkluft zur Arbeit erscheinen darf, hängt von der Art der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber Fandressen und -artikel verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten im Vorhinein mit der Chefin oder dem Chef klären, was geht und was nicht.

(APA/Red)

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