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Europawahl: Schriftliche Wahlkarten-Beantragung bis 5. Juni

1-06-2024, 07:00

Bis wenige Tage vor der EU-Wahl am 9. Juni kann die Wahlkarte beantragt werden.

Wer am 9. Juni seine Stimme nicht in "seinem" Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben kann, aber dennoch wählen will, muss sich eine Wahlkarte besorgen. Damit kann man die Briefwahl nutzen, ein anderes Wahllokal aufsuchen oder - bei Gehunfähigkeit - eine "fliegende" Wahlbehörde anfordern. Neu ist, dass man die Stimme nun überall sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte auf der Gemeinde abgeben kann.

Wahlkarte für EU-Wahl: Verschiedene Deadlines

Schriftlich beantragt werden muss die Wahlkarte bis zum 5. Juni. Wer sie persönlich ("mündlich") am Gemeindeamt oder dem Magistrat anfordert, hat dafür bis zum 7. Juni (12 Uhr) Zeit. Der Antrag erfolgt in jener Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man erfasst ist. Die schriftliche Beantragung ist auf dem Postweg, per E-Mail oder über weitere digitale Wege möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert.

Für die digitale Beantragung kann man die App "Digitales Amt" nutzen (Voraussetzung: digitale Signatur "ID Austria"). Möglich sind Online-Anträge auch über das Webportal oesterreich.gv.at (ebenfalls in Verbindung mit der ID Austria). In vielen Fällen kann man auch das Portal verwenden. Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein "Wahlkartenabo" haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

EU-Wahl mit Premiere

Dass man mit der Abgabe der Wahlkarte nun in ganz Österreich nicht mehr bis zum Wahltag warten muss, ist eine Neuerung, die mit der Wahlrechtsreform 2023 erfolgte und nun erstmals bei einer bundesweiten Wahl überall zur Anwendung kommt. Wer sich seine Wahlkarte nicht zuschicken lässt, sondern diese selbst auf der Gemeinde oder dem Magistrat abholt, kann gleich vor Ort wählen und die ausgefüllte Wahlkarte wieder abgeben - quasi ein bzw. eigentlich mehrere "Vorwahltage".

Bei der Briefwahl muss man dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig - also bis spätestens 17 Uhr am Wahltag - bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt, egal ob man sie in einen Briefkasten wirft, bei der Postgeschäftsstelle auf- oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgibt. Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, egal ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde. Wirft man seine Wahlkarte bis Samstag 9 Uhr in den Briefkasten, sollte es sich ausgehen: Die Post bietet für die EU-Wahl wieder eine Sonderentleerung aller rund 14.000 Briefkästen in Österreich an.

Am Wahltag selbst kann die Wahlkarte auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Diese werden dann an die Bezirkswahlbehörde weiter geleitet. Auslandsösterreicher können sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben, müssen aber die entsprechende Vorlaufzeit (bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag) beachten. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist das bis zum neunten Tag vor dem Wahltag.

(APA/Red)

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