In sieben Ländern können die Bürgerinnen und Bürger bereits vorher wählen. In den meisten Ländern dürfen Menschen ab 18 Jahren wählen, in Österreich, Deutschland, Belgien, Malta und Griechenland auch jüngere. Hier ein Überblick:
In sieben Ländern können die Bürgerinnen und Bürger bereits vorher wählen. In den meisten Ländern dürfen Menschen ab 18 Jahren wählen, in Österreich, Deutschland, Belgien, Malta und Griechenland auch jüngere. Hier ein Überblick:
Die NIEDERLANDE machen europaweit den Auftakt zur EU-Wahl. Die Europawahl findet dort am 6. Juni statt. Gewählt werden 31 Abgeordnete, um zwei mehr als bisher. Es gibt keine Sperrklausel und keine Wahlpflicht.
IRLAND ist als nächstes an der Reihe: Die Europawahl findet dort am 7. Juni statt. 14 Abgeordnete werden gewählt, um einer mehr als bisher. Es gibt keine Sperrklausel (Prozenthürde für den Einzug ins Europäische Parlament) und keine Wahlpflicht.
In TSCHECHIEN wird am 7. Juni (14:00 bis 22:00 Uhr) und am 8. Juni (8:00 bis 14:00 Uhr) gewählt. Die Zahl der Abgeordneten bleibt mit 21 unverändert. Die Sperrklausel liegt bei 5 Prozent, Wahlpflicht gibt es keine.
In LETTLAND findet die Europawahl am 8. Juni statt. Es werden 9 Abgeordnete gewählt, um zwei mehr als bisher. In Lettland gibt es keine Wahlpflicht, die Sperrhürde liegt bei 5 Prozent.
MALTA wählt am 8. Juni. Die Zahl der Abgeordneten bleibt mit 6 gleich. Wahlberechtigt sind Menschen ab 16 Jahren. Es gibt keine Sperrklausel und keine Wahlpflicht.
In der SLOWAKEI findet die Europawahl am 8. Juni statt. Mit 15 zu wählenden Abgeordneten stellt das Land künftig einen mehr als bisher. Die Sperrklausel liegt bei 5 Prozent, es gibt keine Wahlpflicht.
In ITALIEN findet die EU-Wahl am 8. und 9. Juni statt. Die Wahllokale werden am Samstag von 15:00 bis 23:00 Uhr und am Sonntag von 07:00 bis 23:00 Uhr geöffnet sein. Italien ist somit das letzte EU-Land, aus dem Ergebnisse eintreffen werden. Erst danach dürfen Ergebnisse der EU-Wahl veröffentlicht werden, vorher wird es bereits in mehreren Ländern Exit-Polls geben. Die Anzahl der Abgeordneten bleibt in Italien mit 76 unverändert. Es gilt eine Wahlhürde von 4 Prozent. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Wählen. Laut der italienischen Verfassung ist die Ausübung des Wahlrechts jedoch eine Bürgerpflicht.
BELGIEN wählt am 9. Juni. Gewählt werden 22 Abgeordnete, um einer mehr als bisher. Die Stimmabgabe ist für belgische Staatsbürger ab 16 Jahren obligatorisch. Das Wahlalter liegt bei 16. Sperrhürde gibt es keine.
In BULGARIEN findet die Europawahl am 9. Juni statt. Die Zahl der Abgeordneten bleibt unverändert mit 17. In Bulgarien herrscht Wahlpflicht. Wer nicht wählt, wird allerdings nicht bestraft. Es gibt keine Sperrklausel.
DÄNEMARK wählt am 9. Juni. Es werden 15 Abgeordnete gewählt, einer mehr als bisher. Es gibt keine Wahlpflicht und keine Sperrklausel.
In DEUTSCHLAND wird am 9. Juni gewählt. Die Wahllokale sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Anzahl von 96 Abgeordneten bleibt unverändert. Deutschland stellt somit weiter die meisten der künftig 720 Europaabgeordneten. Es besteht keine Wahlpflicht, und es gibt keine Sperrhürde. Erstmals sind auch Wähler ab 16 Jahren wahlberechtigt.
ESTLAND wählt am 9. Juni. Die Zahl der Abgeordneten bleibt mit 7 gleich. Es gibt weder eine Wahlpflicht, noch eine Sperrklausel.
In GRIECHENLAND findet die Europawahl am 9. Juni statt. Gewählt werden 21 Abgeordnete, die Zahl ändert sich nicht. Wahlberechtigt sind Personen ab 17 Jahren. Die Stimmabgabe ist obligatorisch, Ausnahmen sind jedoch für Personen über 70 Jahre und für Wähler im Ausland vorgesehen. Die Sperrklausel liegt bei 3 Prozent.
SPANIEN wählt am 9. Juni. 61 Europaabgeordnete werden gewählt, um zwei mehr als bisher. Es gibt keine Wahlpflicht und keine Sperrhürde.
In FRANKREICH wird am 9. Juni gewählt. In den Überseedepartements Guadeloupe, Martinique und Französisch-Guayana und in den Überseegebieten Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélémy, Saint-Martin und Französisch-Polynesien findet die Wahl bereits am 8. Juni statt. Mit 81 Abgeordneten werden zwei mehr als 2019 gewählt. In Frankreich gibt es keine gesetzliche Wahlpflicht, Wählen gilt aber als Bürgerpflicht. Die Sperrklausel liegt bei 5 Prozent.
KROATIEN wählt am 9. Juni 12 Europaabgeordnete, die Anzahl bleibt unverändert. Die Sperrhürde liegt bei 5 Prozent. Es besteht keine Wahlpflicht.
In ZYPERN wird am 9. Juni gewählt, die Wahllokale sind von 7:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Zahl der Abgeordneten bleibt mit 6 unverändert. Es gibt eine Sperrhürde von 1,8 Prozent. Es besteht keine Wahlpflicht.
LITAUEN wählt am 9. Juni 11 Abgeordnete - so viele wie bisher. Es gilt eine 5-Prozent-Sperrklausel. Es gibt keine Wahlpflicht.
In LUXEMBURG findet die Europawahl am 9. Juni statt. Gewählt werden 6 Abgeordnete, die Anzahl bleibt gegenüber 2019 gleich. Es gibt keine Sperrhürde. Für alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen besteht bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres Wahlpflicht.
In UNGARN wird am 9. Juni gewählt. Die Wahllokale sind von 6:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Es werden 21 Abgeordnete gewählt, so viele wie 2019. Die Sperrklausel liegt bei 5 Prozent. Es besteht keine Wahlpflicht.
In ÖSTERREICH findet die Europawahl am 9. Juni statt. Es werden 20 Abgeordnete gewählt, um einer mehr als bisher. Es gilt eine Sperrklausel von 4 Prozent, Wahlpflicht gibt es keine. Junge Menschen ab 16 sind wahlberechtigt.
POLEN wählt am 9. Juni 53 Abgeordnete, um einen mehr als bisher. In Polen gilt eine Sperrklausel von 5 Prozent. Es besteht keine Wahlpflicht.
In PORTUGAL findet die Wahl am 9. Juni statt. Die Zahl der Abgeordneten bleibt mit 21 gleich. Es gibt keine Sperrhürde und keine Wahlpflicht.
RUMÄNIEN wählt am 9. Juni 33 Europaabgeordnete - so viele wie bisher. In Rumänien gilt eine 5-Prozent-Hürde, es besteht keine Wahlpflicht.
In SLOWENIEN findet die Europawahl am 9. Juni statt. Gewählt werden 9 Abgeordnete, derzeit sind es 8. In Slowenien gibt es keine Sperrklausel, und es besteht keine Wahlpflicht.
FINNLAND wählt seine EU-Abgeordneten am 9. Juni. Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten erhöht sich um einen auf 15. In Finnland gibt es weder eine Sperrklausel noch eine Wahlpflicht.
SCHWEDEN wählt am 9. Juni. Gewählt werden 21 Abgeordnete, die Zahl bleibt unverändert gegenüber 2019. Es besteht eine 4-Prozent-Hürde und keine Wahlpflicht.
Für eine Stimmabgabe aus dem Ausland gelten unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen EU-Staaten. In Bulgarien und in Italien ist dies nur für Personen möglich, die in einem anderen EU-Staat wohnen. Eine Briefwahl gibt es in Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Niederlande, Österreich, Slowenien, Finnland und Schweden. In Belgien, Frankreich und den Niederlanden können auch bevollmächtigte Personen die Stimme abgeben. In Estland besteht außerdem die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe.
(APA/Red)