Die gesamteuropäische Gruppierung VOLT wird vermutlich bei den EU-Wahlen in Österreich nicht auf dem Wahlzettel vertreten sein und könnte überdies mit einem Strafverfahren konfrontiert werden.
VOLT hatte bekannt gegeben, unter denjenigen, die eine Unterstützungserklärung abgeben, Konzertkarten für ein Event von Taylor Swift in Wien zu verlosen. Daraufhin richtete das Innenministerium ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Einen Tag vor Ablauf der Frist verfügt die Gruppierung über etwa 1.000 Unterschriften, benötigt jedoch 2.600, um antreten zu dürfen.
EU-Wahl: VOLT-Verlosung verstößt gegen neues Strafgesetz
Die Verlosung hatte VOLT selbst als "eher unkonventionell" bezeichnet. Man bringe die jüngere Generation aber dazu, sich mit europäischer Politik zu beschäftigen, hieß es in einer Pressemitteilung Mitte April. Nun sei die Partei vom Innenministerium in Kenntnis gesetzt worden, dass mit der Verlosung gegen ein neues Strafgesetz verstoßen und das der Staatsanwaltschaft gemeldet wird, erklärte Spitzenkandidat Alexander Harrer, der sich bei einer Pressekonferenz am Donnerstag für die Aktion entschuldigte.
Das Innenministerium bestätigte den Vorgang gegenüber der APA. Seit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz von 2023 ist das Unterschreiben von Unterstützungserklärungen für einen Wahlvorschlag unter den Schutz des Strafrechts gestellt, teilte das Ressort auf Anfrage mit. Durch das Versprechen oder Angebot eines Entgelts - etwa Bargeld, Konzerttickets oder Gutscheine - für die Übermittlung einer Unterstützungserklärung könne der Verdacht gegeben sein, dass der Tatbestand "Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung" verwirklicht wird.
Nach Anzeige: VOLT stellte Bewerbung von Gewinnspiel sofort ab
Von der Ausweitung des Geltungsbereiches eines Paragrafen im vergangenen Jahr habe man nichts gewusst, sagte Harrer. Seine Partei verstehe sich als "konstruktive neue Kraft, die Moral und Ehrlichkeit großschreibt." Die Bewerbung des Gewinnspiels habe man "sofort abgedreht", auch wenn die Verlosung immer noch stattfindet. Die Unterstützungserklärungen seien gültig.
Anders als jene Parteien, die von drei Nationalrats- oder einem EU-Abgeordneten unterstützt werden, müssen Kleinparteien österreichweit bis Freitag, 26. April, 2.600 Unterschriften sammeln, um bei der EU-Wahl antreten zu können. Über den derzeitigen Stand von etwa 1.000 gab sich die zweite VOLT-Spitzenkandidatin Nini Tsiklauri bedrückt. Den Grund dafür sieht sie in den Hürden vor dem Abgeben einer Unterstützungserklärung, allen voran im notwendigen Gang zum Gemeindeamt. Die Behörden hätten - vor allem am Land - meist nur dann geöffnet, wenn die meisten Menschen arbeiten oder wahlberechtigte Schüler noch in der Schule sind, meinte Tsiklauri. Auch kritisierte sie, dass man eine Unterstützungserklärung nicht mittels ID Austria unterschreiben kann. "Und jetzt frage ich, welche Chancen hier eine neue Partei noch haben kann, überhaupt auf den Stimmzettel der EU-Wahl zu kommen."
VOLT-Kritik an Förderungen für Parteien
Ebenso monierte sie "exorbitante" Förderungen für gewählte Parteien. VOLT appellierte an die Parlamentsparteien, insbesondere an NEOS und Grüne, Maßnahmen wie die Erhöhung der Spendengrenze für nicht in Volksvertretungen vertretene Parteien, die Einführung von Online-Unterstützungserklärungen bei Wahlen und die automatische Registrierung von europäischen Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich für EU- und Regionalwahlen umzusetzen. Bleibe alles wie bisher, sieht sie Österreich "auf dem besten Weg, von einer Republik zu einer Parteienoligarchie zu werden".
Die Partei behalte sich vor, den Paragrafen über den Ablauf des Unterstützungserklärungsprozesses in der Europawahlordnung auf seine Verfassungskonformität hin überprüfen zu lassen. "Auf jeden Fall" will VOLT ein Volksbegehren starten, um den Prozess zu ändern, kündigte Harrer an.