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Wählerverzeichnisse für EU-Wahl liegen auf

19-04-2024, 07:38

Voraussichtlich am 16. Mai wird klar sein, wer in Österreich für die EU-Wahl am 9. Juni stimmberechtigt ist.

Die Korrektur der Wählerverzeichnisse für die begann in Städten mit mehr als 10.000 Bürgern in den letzten 1 bis 2 Wochen durch öffentliche Bekanntmachungen.

Auflegung der Wählerverzeichnisse für EU-Wahl in großen Gemeinden ab Freitag

Ab diesem Freitag (19. April) liegen in den größeren Gemeinden die Wählerverzeichnisse (bis zum 25. April) in den Gemeindeämtern oder bei den Magistraten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. In kleinen Gemeinden startete die Einsichtsfrist schon am 16. April. Der Zugang zu den Wählerverzeichnissen muss täglich, außer Samstags und Sonntags, für mindestens vier Stunden gewährleistet sein, dabei auch einmal außerhalb der üblichen Bürozeiten. Erstmals können heuer auch die eigenen Daten im Wählerverzeichnis online eingesehen werden: mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("ID Austria") über die Webseite: www.bmi.gv.at/selbstauskunft.

Wählerverzeichnisse für EU-Wahl werden am 15. Mai geschlossen

Ergibt sich bei der Überprüfung, dass ein Vermerk inkorrekt ist, kann die Berichtigung schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat bis zum 5. Mai beantragt werden. Sollte man mit der getroffenen Entscheidung unzufrieden sein, besteht die Option, beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss schriftlich bei der Gemeinde vorgelegt werden. Eventuelle Einsprüche sind vom Bundesverwaltungsgericht bis zum 11. Mai zu klären. Die Wählerlisten werden schließlich am 15. Mai finalisiert, woraufhin keine Änderungen mehr von den Wahlberechtigten vorgenommen werden können.

EU-Wahl: Kleinparteien sammeln noch bis 26. April Unterschriften

Wie viele Bürger anderer EU-Staaten in Österreich mitwählen können, steht allerdings jetzt schon fest. Denn sie mussten bis zum Stichtag am 26. März die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Solche Anträge sind jetzt im Richtigstellungsverfahren nicht mehr möglich. Aber auch EU-Bürger können noch die Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis verlangen.

Wer sich aller um die Stimmen bemüht, weiß man bereits nächste Woche am Freitag. Denn am 26. April bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Kleinparteien, die nicht auf Unterschriften von Nationalrats- oder EU-Abgeordneten zurückgreifen können, sammeln derzeit noch die nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter.

(APA/Red)

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