Die EU-Wahl am 9. Juni bringt für die Wähler einige Neuerungen mit sich. Wir haben alle Infos im Überblick.
Erstmals ist es möglich, seine Wahlkarte direkt bei der Abholung abzugeben - quasi ein "Vorwahltag". Fast gänzlich Schluss ist mit dem Ausharren auf das Wahlergebnis inklusive der Briefwahlstimmen bis zum Montag. Denn die Briefwahlstimmen werden (bis auf einen sehr geringen Anteil) allesamt schon am Wahlsonntag mitausgezählt. Neue Services gibt es auch bei der Wahlkarten-Beantragung.
Beschlossen wurden die Änderungen bereits bei der Wahlrechtsreform 2023. Die EU-Wahl ist nun die erste bundesweite Wahl, bei der diese zur Anwendung kommen. Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen will, der kann wie gewohnt mittels Briefwahl wählen oder in einem "fremden" Wahllokal seine Stimme abgeben. Möglich ist dies wie gehabt mittels einer zu beantragenden Wahlkarte. Neu ist: Wer sich seine Wahlkarte nicht zuschicken lässt, sondern diese selbst auf der Gemeinde oder dem Magistrat abholt, kann dieses Mal gleich vor Ort wählen und die ausgefüllte Wahlkarte wieder abgeben - quasi ein bzw. eigentlich mehrere "Vorwahltage". Möglich ist dies laut Innenministerium ab dem Zeitpunkt der flächendeckenden Ausrollung der Wahlkarten und amtlichen Stimmzettel ab ca. dem 17. Mai.
Eine weitere Neuerung betrifft ebenfalls die Wahlkarten: Künftig kann besser nachvollzogen werden, wo sich die Karte gerade befindet. Bei postalischer Bestellung können Wählerinnen und Wähler den Status ihrer Wahlkarte (z.B. "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachverfolgen. Möglich ist dies über die ID-Austria sowie bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Gemeinde (Ausweis erforderlich).
Bei den bisher üblichen Hausaushängen bei der Kundmachung der Wahl in den Häusern ist es künftig nicht mehr ersichtlich, wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind. Im Gegenzug kann die eigene Eintragung in die Wählerevidenz mit der ID-Austria überprüft werden. Der erforderliche QR-Code, der zu einem Zugangs-Link führt, ist auf der Kundmachung ersichtlich.
Verbesserungen gibt es für Menschen mit Behinderungen: So muss ein barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen ermöglicht werden. Auch müssen bei der Briefwahl Wahlschablonen für Wahlkarten und mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden. Ebenso vorgeschrieben ist eine Mindestschriftgröße für bestimmte Drucksorten.
Das Ergebnis wird am Wahlsonntag schon sehr nahe an dem dann am Montag darauf veröffentlichten liegen. Denn erstmals bei einer Bundeswahl werden die Briefwahlstimmen zum überwiegenden Großteil schon am Sonntag mitausgezählt. Wie viele dann noch am Montag nachfolgen, lässt sich laut Wahlbehörde schwer einschätzen. Es sei aber davon auszugehen, dass das Gros der Briefwahl-Wahlkarten bereits am Sonntag in den örtlichen Wahlbehörden ausgewertet wird, und es dadurch zu einem wesentlich präziseren Ergebnis kommen wird. Übrig bleiben jene Wahlkarten, die zwischen Freitag-Nachmittag (7. Juni 2024) und Sonntag (9. Juni 2024, 17 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (darunter voraussichtlich viele Wahlkarten aus dem Ausland), außerdem Wahlkarten, die noch am Samstag (8. Juni 2024) bis um 9 Uhr früh in einen Briefkasten eingeworfen werden. Auch jene Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet wurden, aber nicht per Post aufgegeben werden, sondern am Sonntag direkt in einem Wahllokal abgegeben werden, werden erst später ausgezählt.