Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte in einem richtungsweisenden Entscheid die Schweiz für unzureichenden Klimaschutz.
Die Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs stimmten mit einer Gruppe Schweizer Seniorinnen überein, die der Regierung vorwerfen, nicht ausreichend gegen den Klimawandel vorzugehen. Die Beschwerde eines früheren Bürgermeisters eines Küstenortes in Frankreich lehnte das Gericht in Straßburg am Dienstag jedoch ab.
Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs könnten laut Expertenmeinungen vor den Entscheidungen einen entscheidenden Moment im Kampf gegen die Klimakrise darstellen. So könnten die Urteile Regierungen zu einer ambitionierteren Klimaschutzpolitik drängen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedern des Europarates gegründet, um die Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 195 zu gewährleisten. In dieser Konvention sind explizit keine Bestimmungen zum Schutz der Umwelt festgehalten. Jedoch hat der Gerichtshof in vorherigen Fällen, die Industrie und Abfallwirtschaft betrafen, Länder zur Bewahrung einer „gesunden Umwelt“ verpflichtet. Die Richter stützten sich dabei auf Artikel 8 der Konvention – das Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens.