Am 9. Juni wird in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament abgehalten. Alle Infos darüber wer wie wählen kann gibt es hier.
Zur berechtigt sind Personen, die bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Die Stimmabgabe ist auf unterschiedliche Weisen möglich: Direkt am Wahlsonntag im Wahllokal oder durch Briefwahl, welche bereits vor dem eigentlichen Wahltag möglich ist (auch aus dem Ausland).
Worum geht es bei der EU-Wahl eigentlich?
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in einem Fünfjahreszyklus gewählt. Die vorherige EU-Wahl ereignete sich am 26. Mai 2019. Diese Mitglieder, auch als EU-Abgeordnete bekannt, repräsentieren alle 27 Mitgliedsstaaten der EU. Für diese Wahlperiode werden insgesamt 720 Sitze vergeben, was einer Zunahme von 15 Sitzen gegenüber der letzten Wahl entspricht. Aus Österreich werden 20 Vertreter in das Europäische Parlament gesendet. Die Wahl dieser Vertreter findet in Österreich am 9. Juni statt. Während in anderen europäischen Staaten die Wahltermine variieren können, liegen sie dennoch im Zeitraum vom 6. bis zum 9. Juni.
Warum ist die EU-Wahl wichtig?
Wer an den EU-Wahlen teilnimmt, hat ein Mitspracherecht darüber, welche Abgeordneten ins Europäische Parlament einziehen. Im Europaparlament entwerfen diese Abgeordneten, zusammen mit den Regierungsvertretern der EU-Mitgliedstaaten, neue Gesetze. Zudem wählen die Abgeordneten des Europaparlaments den Präsidenten und die Kommissionsmitglieder der Europäischen Union. Die Stimmabgabe ermöglicht es also, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die EU zukünftig entwickelt. Das Europaparlament verabschiedet Gesetzgebungen, die jeden EU-Bürger betreffen. Diese Gesetzgebungen decken zahlreiche Lebensbereiche ab, einschließlich Umweltschutz, Konsumentenrechte, Verkehr, Geldpolitik, Handel mit Waren und Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen.
Wer darf bei der EU-Wahl in Österreich wählen?
In Österreich ist das Wahlrecht für alle Österreicher (einschließlich jener, die im Ausland residieren) vorgesehen, die bis spätestens 9. Juni 16 Jahre alt sind. Des Weiteren ist es Bürgern anderer EU-Länder gestattet, in Österreich ihre Stimme abzugeben, sofern sie hier ansässig sind und am Stichtag (26. März) in der sogenannten Europa-Wählerevidenz verzeichnet waren. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind lediglich jene Personen, die zu einer längeren Haftstrafe verurteilt und denen durch einen Richter das Wahlrecht entzogen wurde. Eine Wahlteilnahme ist jedoch nicht obligatorisch, man kann sich gegen das Wählen entscheiden, da keine Wahlpflicht besteht.
Wo kann man bei der EU-Wahl in Österreich wählen?
Wer keine Wahlkarte beantragt hat, muss am 9. Juni ausschließlich im zuständigen Wahllokal seines Hauptwohnsitzes seine Stimme abgeben. Informationen über den Standort des Wahllokals erhält man durch die offizielle Wahlinformation, die ungefähr drei Wochen vor dem Wahltag per Post an alle Stimmberechtigten gesendet wird. Zum Wählen ist es erforderlich, einen offiziellen Lichtbildausweis wie einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mitzubringen.
Wie kann man bei der EU-Wahl per Briefwahl oder Wahlkarte wählen?
Wer am Tag der Wahl nicht in der Lage ist, in seinem zugeordneten Wahllokal zu wählen, hat verschiedene Optionen: Durch die Nutzung einer Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen anderen Wahllokal zu wählen. Alternativ kann die Briefwahl genutzt werden, wodurch der Weg zum Wahllokal entfällt. Diese Option steht auch Wählern im Ausland zur Verfügung. Wichtig ist jedoch, dass die Wahlkarte rechtzeitig, bis spätestens 9. Juni, bei der zuständigen Wahlbehörde eingeht. Wählt man per Briefwahl, kann die abgegebene Stimme sofort versendet werden, nachdem die Wahlkarte eingetroffen ist. Wahlberechtigte, die ihre Wahlkarte direkt bei der zuständigen Gemeinde oder beim Magistrat abholen, haben zudem die Möglichkeit (falls gewünscht), ihre Stimme dort direkt abzugeben.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte für die EU-Wahl in Österreich?
Um in einem anderen Wahllokal mit einer Wahlkarte oder per Briefwahl abzustimmen, muss man bereits vor der Wahl eine Wahlkarte anfordern. Diese ist persönlich im Gemeindeamt oder beim Magistrat der eigenen Gemeinde erhältlich. Alternativ lässt sich die Wahlkarte auch schriftlich, via E-Mail oder Fax, oder online anfordern. Die Online-Anforderung erfolgt durch die "Digitales Amt"-App oder über das Webportal , sofern man eine ID Austria besitzt. Personen ohne ID Austria, die jedoch über eine gültige Handy-Signatur verfügen, können auf www.oesterreich.gv.at oder in der "Digitales Amt"-App zur ID Austria wechseln. Oft kann eine Wahlkarte auch über das Portal ohne ID Austria beantragt werden. Der Versand der beantragten Wahlkarte setzt ungefähr drei Wochen vor dem Wahltermin ein.
EU-Wahl: Wo darf man ebenfalls schon unter 18 Jahren wählen?
In Österreich sowie in vier anderen EU-Staaten dürfen Jugendliche unter 18 Jahren an Wahlen teilnehmen: In Deutschland, Malta und Belgien können 16- und 17-Jährige wählen, in Griechenland ist dies ebenfalls für 17-Jährige möglich. Eine Wahlteilnahmepflicht besteht in Belgien (nicht für 16- und 17-Jährige), Bulgarien, Griechenland (mit Ausnahmen für Personen ab 70 Jahren) und Luxemburg (bis zum Alter von 75 Jahren).