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Fahrrad, (E-)Scooter oder Skateboard als Geschenk zu Ostern: Darauf sollte man achten

26-03-2024, 12:43

Manche Kinder und Jugendliche werden dieses Jahr vom Osterhasen mit einem modernen Fortbewegungsmittel überrascht: Fahrräder, E-Scooter, Kickboards, (Elektro-) Skateboards, Longboards – Mikromobilität ist angesagt, und die Bandbreite der kleinen und leichten Fahrzeuge wächst stetig.

"Bei der Nutzung im öffentlichen Raum kommt es aufgrund mangelnder Kenntnis der Regeln leider immer wieder zu Konflikten und auch zu Strafen durch die Polizei", erklärt Nikolaus Authried, der Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. "Bei der Beratung unserer Mitglieder stellen wir häufig fest, dass nach wie vor viel Irrglaube und falsche Annahmen bestehen." Der ÖAMTC-Experte informiert darüber, welche Regeln beim Fahren mit Fahrrädern, Scootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln im öffentlichen Bereich zu beachten sind und worauf Eltern aus Gründen der Sicherheit im Verkehr für ihre Kinder besonders achten müssen.

Diese Regeln gelten für Radfahrer unter 12 Jahren und Kinderfahrräder

Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person Fahrrad fahren. Eine Ausnahme besteht, wenn sie im Besitz eines Fahrradführerscheins sind, dann ist es ihnen erlaubt, schon vor dem 12. Geburtstag alleine im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Für alle Kinder unter 12 Jahren besteht zudem die Pflicht, einen Helm zu tragen. "Auch wenn Kinder nach Erreichen des Mindestalters schon allein Radfahren dürfen, gilt nach wie vor die elterliche Aufsichtspflicht gemäß dem Entwicklungsstand des Kindes", unterstreicht ein Rechtsexperte des ÖAMTC. Die Regelung zum Nebeneinanderfahren für Kinder unter 12 Jahren und ihre Begleitpersonen ist ebenfalls spezifisch festgelegt – es ist generell gestattet, außer auf Straßen mit Schienen. Hierbei ist ausschließlich der äußerste rechte Fahrstreifen zu nutzen, ohne dabei den Verkehr von Kraftfahrlinienfahrzeugen zu stören.

Mit einem Kinderfahrrad, definiert durch einen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm, ist das Fahren neben Fußgängerzonen, in Wohn- oder Spielstraßen auch auf Gehsteigen möglich, sofern der Fußgängerverkehr es erlaubt. Warnung: Für Nutzer von Fahrrädern mit größerem Umfang sind Gehsteige und Wege nicht gestattet.

E-Scooter: Was verboten und was strafbar ist

"Mit einem klassischen Elektro-Scooter darf man ausschließlich dort fahren, wo auch das Radfahren erlaubt ist", führt der Rechtsberater aus. Dies umfasst: Straßen bzw. Radwege, Radfahrstreifen sowie kombinierte Fuß- und Radwege. Bei einem kombinierten Fuß- und Radweg, der durch eine Sperrlinie unterteilt ist, ist lediglich der für Fahrradfahrer:innen vorgesehene und ausgewiesene Abschnitt zu befahren. "Mit dem E-Scooter auf Gehsteigen und Gehwegen zu fahren, ist jedenfalls verboten, wenn nicht vor Ort durch Verordnung der Behörde anderes gilt", merkt Authried an.

Sollten Radwege oder kombinierte Geh- und Radwege existieren, ist deren Nutzung normalerweise verpflichtend. Die einzige Ausnahme bildet eine aufgehobene Benutzungspflicht, die durch ein Verkehrsschild signalisiert wird: Ein quadratisches, blaues Schild zeigt an, dass keine Nutzungspflicht vorliegt. Ein rundes Verkehrsschild hingegen weist darauf hin, dass der Rad- oder Geh- und Radweg benutzt werden muss. Die Altersbeschränkungen sind identisch mit denen für das Fahrradfahren.

"Egal ob Kind, Jugendliche:r oder Erwachsene:r – auf einem E-Scooter darf sich immer nur eine Person befinden – zu zweit oder gar zu dritt zu fahren, ist streng verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen", so der ÖAMTC-Rechtsberater.

Welche Regeln für Tretroller gelten

Für herkömmliche Scooter, also Tretroller ohne Elektroantrieb, gibt es anderslautende Regeln: Diese dürfen nur an Orten benutzt werden, an denen auch das Fahren mit Kinderfahrrädern (siehe oben) gestattet ist, wie beispielsweise auf Gehwegen. "Selbstverständlich müssen Tretrollerfahrende stets Rücksicht auf Fußgänger:innen nehmen und dürfen diese keinesfalls gefährden", erklärt der Rechtsberater des ÖAMTC.

Die Nutzung der Straße ist für Tretroller ohne Elektroantrieb strikt untersagt. Nikolaus Authried erläutert: "Besonders im ländlichen Gebiet und in Gemeinden mit wenig Verkehr kommt es öfters vor, dass Kinder im Beisein ihrer Eltern auf der Fahrbahn unterwegs sind. Tretroller dürfen jedoch abseits von Gehsteigen, Gehwegen, Geh- und Radwegen – bei Trennung nur auf dem für Fußgänger:innen vorgesehenen Teil – sowie Fußgängerzonen nur in Wohn- und Spielstraßen verwendet werden. In letzteren übrigens nur dann, wenn sie kein oder nur ein geringes Gefälle aufweisen." Selbst wenn ein Kind grundsätzlich alt genug ist, um alleine oder ohne Beaufsichtigung Tretroller zu fahren (Mindestalter acht Jahre), tragen Eltern noch immer eine Aufsichtspflicht. Deshalb ist es von großer Bedeutung, das eigene Kind über bestehende Vorschriften und potenzielle Risiken zu informieren.

Skateboards und Longbards im öffentlichen Raum

Konventionelle Skateboards und Longboards dürfen im öffentlichen Raum ausschließlich auf den Verkehrsflächen genutzt werden, auf denen der Fußgängerverkehr zugelassen ist. "Beim Befahren von Gehsteigen und -wegen, Wohnstraßen und Fußgängerzonen dürfen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, natürlich weder gefährdet noch behindert werden. Die erlaubte Geschwindigkeit für Skateboard- oder Longboard-Fahrer:innen richtet sich nach der Intensität des Fußgängerverkehrs", erklärt ein Jurist des ÖAMTC. Zudem auf einem durch eine Sperrlinie abgetrennten Geh- und Radweg ist zu beachten: Die Nutzung von Skate- und Longboards ist ausschließlich auf dem Teil erlaubt, der für Fußgänger:innen vorgesehen ist – die Benutzung des Radwegs ist untersagt.

Laut der Rechtsberatung des ÖAMTC gewinnen elektrische Skate- und Longboards, die Geschwindigkeiten eines E-Scooters erreichen können, zunehmend an Popularität. Nikolaus Authried erklärt, dass für elektrisch betriebene Skate- und Longboards juristisch keine klaren Vorschriften existieren. Jedoch führt die Analyse der Bestimmungen für Spielzeug und Kleinfahrzeuge zu dem Ergebnis, dass das Benutzen solcher stark motorisierter Elektro-Boards in Österreich ausschließlich in Bereichen gestattet ist, in denen die Straßenverkehrsordnung keine Anwendung findet. Um zukünftige Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte dies unbedingt berücksichtigt werden.

ÖAMTC-Rechtsberatung für Mitglieder

Die Rechtsberatung des ÖAMTC bietet Mitgliedern unentgeltlich Unterstützung und Beratung an. Weitere Informationen und Kontaktwege sind erhältlich. In dringenden Fällen können die Rechtsanwält:innen des ÖAMTC auch nachts oder an gesetzlichen Feiertagen über die Schutzbrief-Notrufnummer +43 (0)1 25 120 00 kontaktiert werden.

(Red)

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