Gastkommentar von Johannes Huber. Vielen Menschen ist das Urteil für Florian Teichtmeister zu mild. Das ist nachvollziehbar. Was Expertinnen und Experten anführen, gehört jedoch gehört.
Was würde man einem Mann, der zehntausende Dateien und
Darstellungen von Kindesmissbrauch besessen und sich (eigenen Angaben zufolge)
in eine „Spirale der Abscheulichkeit“ begeben hat, indem er Fantasien von
Bestrafung und Vergewaltigung schriftlich festgehalten hat, nicht alles
wünschen? Zumal hinter den Darstellungen reale Opfer stehen, die Unfassbares
erlitten haben.
Es ist schon einmal eine zivilisatorische Errungenschaft,
dass man als Laie davor bewahrt wird, ein Urteil fällen zu müssen. Die Gefahr
wäre groß, dass man einem Bauchgefühl folgen und sich am biblischen „Auge um
Auge, Zahn um Zahn“ orientieren würde.
Florian Teichtmeister ist zu zwei Jahren bedingter Haft
verurteilt worden. Er muss nicht hinter Gitter, durfte das Wiener Landesgericht
verlassen. „Skandal!“, ruft der Boulevard. Die ÖVP-Politikerin Laura
Sachslehner ortet einen „Schlag ins Gesicht für jeden, der an Gerechtigkeit in
unserem Rechtssystem glaubt“. Und FPÖ-Landesobmann Dominik Nepp schrieb auf X
(Twitter): „Wenn der Rechtsstaat so versagt, braucht man sich in Zukunft über
Selbstjustiz nicht wundern.“
Das sind Anspielungen darauf, dass dieses Urteil einem
herkömmlichen Verständnis nicht gerecht wird. Im Extremfall bestätigen sie
Leute wie jenen sogenannten „Künstler“, der mit einer Galgen-Attrappe vor dem
Landesgericht demonstrierte. Darüber hinaus entsprechen sie einem
jahrhundertealten Zugang: Wer etwas Schwerwiegendes angestellt hat, wird
eingesperrt. Punkt.
Teichtmeister ist als Schauspieler erledigt, wird von großen
Teilen der Gesellschaft geächtet. Was vielen fehlt, ist eine (wohl) lebenslange
Haft. Eine solche ist gesetzlich nicht vorgesehen. Freiheitsentzug für eine
kurze Zeit wäre eher nur ein symbolisches Zeichen gewesen.
Wichtiger erscheint, was Richter Stefan Apostol neben der
bedingten Haft ausgesprochen hat: Eine Therapie gegen Pädophilie unter strengen
Auflagen. Wenn der 43-Jährige diese nicht erfüllt, landet er ohne Vorwarnung in
einer psychiatrischen Einrichtung.
Das leitet über zu Entscheidendem: Es hätte möglicherweise
einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden entsprochen, wenn Teichtmeister
buchstäblich weggesperrt worden wäre. Wesentlich ist jedoch, dass er behandelt
wird. Und das wird er.
Im Übrigen hat man als Laie wieder einmal erfahren, dass
auch ein hartes Urteil keine abschreckende Wirkung gehabt hätte. Das hat der
forensische Psychiater und ehemalige ärztliche Leiter der Justizanstalt
Mittersteig, Patrick Frottier, in einem ZIB2-Interview betont. „Diese Menschen
sind triebgesteuert“, seien aber kaum auf der rationalen Ebene zu erreichen,
bekräftige die Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin wenig später unter
Verweis auf kriminologische Studien gegenüber der Austria Presseagentur. Das
heißt nicht, dass man nichts tun kann. Im Gegenteil: Es geht darum, für
Hinweise auf Kindesmissbrauch zu sensibilisieren und Therapien zu forcieren.
Ins Gefängnis gehören darüber hinaus in jedem Fall jene, die keine Einsicht
haben und trotz Therapien zu Wiederholungstätern werden. Genau das aber geht
mit einer bedingten Haftstrafe einher.
Johannes Huber betreibt den Blog – Analysen und Hintergründe
zur Politik