Egal ob Lebensmittelvergiftung, Sonnenstich oder ein Verkehrsunfall: Medizinische Behandlungen im Urlaub können sehr teuer werden. Mit diesen Tipps schützen Sie sich vor hohen Kosten.
"Die E-Card gilt nur bei Ärzt:innen und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben", warnt AK Niederösterreich-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum und rät, sich vor Reiseantritt Gedanken über die Krankenversicherung zu machen und im Zweifelsfall eine Reiseversicherung abzuschließen.
Man sollte meinen, dass sie überall gilt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card. In der EU wird sie anerkannt, ebenso in praktisch allen europäischen Ländern, die nicht in der EU sind. Allerdings: Im Detail wird es sehr schnell sehr kompliziert. "In Serbien, Bosnien und Montenegro müssen Sie die Karte vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen", erklärt AK Niederösterreich-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.
In
der Türkei gilt die E-Card nicht. Dort ist ein Betreuungsschein
notwendig, der beim Dienstgeber oder bei der ÖGK erhältlich ist. Dieser
muss gegen einen örtlichen Krankenschein getauscht werden.
In
Ländern, in denen die E-Card nicht gilt, muss die Arztrechnung vorerst
selbst bezahlt werden. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann
gegen Vorlage der Rechnung bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer
vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. "Erkundigen Sie
sich, ob Sie über ihre Kreditkarte oder ihren Automobilclub unfall- und
krankenversichert sind", rät der AK-Sozialrechtsexperte, "wer auf Nummer
Sicher gehen will, kann eine private Reiseversicherung für den Urlaub
abschließen." Auch in Staaten, in denen die E-Card gilt, können
Selbstbehalte oder Vorabzahlungen anfallen.
Wenn Sie für eine Behandlung im Ausland bezahlen müssen: