Am 23. April 2023 findet die Landtagswahl in Salzburg statt. Alle Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier.
In etwa zwei Wochen, am 23. April, findet die statt. Erstmals werden am Wahltag acht wahlwerbende Gruppen landesweit auf dem Stimmzettel stehen. Neben den fünf Landtagsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS haben auch die KPÖ Plus und zwei Listen aus dem Lager der Impfkritiker und Corona-Maßnahmen-Gegner - "Wir sind Salzburg" (WIRS) und die "Menschen Freiheit Grundrechte" (MFG) - ihre Wahlvorschläge eingebracht.
Alle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl Salzburg 2023
Wer darf wählen?
Österreicher mit Hauptwohnsitz in Salzburg, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben. Erstmals können auch Auslandssalzburger wählen. Sie dürfen allerdings nicht länger als zehn Jahre fern der Heimat leben und müssen aktiv einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen.
Muss ich wählen gehen?
Nein, Wahlpflicht besteht nicht.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
In der amtlichen Wahlinformation, oder auch auf jener Ihrer Gemeinde. In den Städten und größeren Gemeinden haben die Wahllokale in der Regel bis 16 Uhr offen, in kleineren Gemeinden schließen sie meist schon früher. Einzig in Maria Alm im Pinzgau kann bis 17 Uhr gewählt werden.
Wo kann ich wählen?
Grundsätzlich an dem Ort, in
dessen Wählerverzeichnis Sie stehen. Darüber hinaus können sie per
Briefwahl bzw. mittels Wahlkarte wählen. Wahlkarten können nur mehr per
Post oder in einem Wahllokal der Wohnsitz-Gemeinde abgegeben werden. Ihr
Briefwahlkuvert können Sie schon vor dem Wahlsonntag persönlich oder
von einem Boten bei der Gemeinde abgeben (lassen). Sind Sie gehunfähig,
können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine
"fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter ), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis zu Amtsschluss Donnerstag vor der Wahl.
Informationen zu den Wahllokalen in Salzburg
Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der
"Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam
mit seinem Stellvertreter und drei von den Parteien gestellten
Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein
Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Landtagspartei zwei
Vertrauenspersonen und jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als
Beobachter nominieren.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das
steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der
Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der
Stimmabgabe hindern wollen.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das
ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch
andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das
ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis
schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er
abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu
fotografieren und zu posten wäre also verboten.
Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.
Was beim Stimmzettel zur Salzburger Landtagswahl zu beachten ist
Wie fülle ich ihn gültig aus?
Gemäß
Wahlordnung muss "eindeutig" zu erkennen sein, "welche Partei der
Wähler wählen wollte". Dabei ist egal, ob der Wählerwille per Kreuz,
Hakerl oder durch Unterstreichen deutlich gemacht wurde. Einerlei ist
auch, ob das Zeichen mit Füllfeder, Kugelschreiber, Farbstift oder
Bleistift erfolgte.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Eine im Wahlkreis - für einen Bewerber der gewählten Partei.
Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für andere Parteien kandidiert. Ist das möglich?
Nein,
Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz:
"Partei schlägt Namen". Ihre Stimme gilt also für die Partei, die
Vorzugsstimme ist ungültig.
Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
In jeder Wahlzelle müssen die Wahlvorschläge Ihres Wahlbezirks hängen - dort sind alle in Frage kommenden Bewerber aufgelistet.
Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben. Der zuvor ausgehändigte amtliche Stimmzettel muss vor der Wahlbehörde durch Zerreißen unbrauchbar gemacht und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mitgenommen werden.
Häufige Fragen zu Briefwahl und Wahlkarte
Wann kann ich wählen?
Seit Einführung der Briefwahl immer - ab
Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber
spätestens am 23. April zum Wahlschluss in Ihrer Gemeinde bei der
Gemeindewahlbehörde bzw. in Ihrem Wahllokal eingelangt sein.
Wie kann ich die Stimme per Briefwahl abgeben?
Sie
können die ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen entweder per
Post portofrei an die Gemeindewahlbehörde schicken - oder aber
persönlich bzw. von einem Boten hinbringen lassen. Persönlich können Sie
Wahlkarte und Kuvert auch gleich bei Abholung ausfüllen und wieder
abgeben. Am Sonntag können Sie bzw. ein Bote die ausgefüllten Unterlagen
in einem Wahllokal innerhalb der "eigenen" Gemeinde abgeben.
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Nein, das geht nicht mehr. Wahlkarten können nur mehr per Post oder in einem Wahllokal der Wohnsitz-Gemeinde abgegeben werden.
Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja,
und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der
Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus
abschicken. Hier gilt besonders: Obacht auf die Zustellfristen!
Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends.
Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist
gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.
Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt
und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist,
kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die "alte"
Wahlkarte abgeben.
Wie es nach der Salzburger Wahl 2023 weitergeht
Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein,
bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die
Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal
geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre
Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.
Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Das
Gros der Wahllokale schließt um 16.00 Uhr. Einzig in Maria Alm im
Pinzgau kann bis 17 Uhr gewählt werden. Daher ist der Wahlschluss heuer
um eine Stunde später als noch vor fünf Jahren. Ab 17 Uhr dürfen dann
Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht
werden.
Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?
Damit können die
Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die
Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben -
und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht.
Dafür sind Vorzugsstimmen im Ausmaß der Wahlzahl - also der für ein
Mandat erforderlichen Stimmen - nötig.
Was kostet ein Mandat?
Die
genaue Hürde hängt von der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen ab.
Beim letzten Urnengang 2018 waren für ein Mandat je nach Wahlkreis
zwischen 5.600 und 7.800 Stimmen nötig.
Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Erstmals
werden alle Wahlkarten bereits am Wahltag mit ausgezählt. Das
Endergebnis wird damit bereits am Wahlabend vorliegen. Amtlich wird das
Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde am 26. April.
Was ist die "Fünf-Prozent-Hürde"?
Nur
Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat
in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.