Wenn jemand stirbt, dann ist es für die Angehörigen oft mühsam, den Nachlass zu regeln. Im digitalen Zeitalter kommt auch noch der digitale Nachlass dazu. Was das ist und wie man damit umgeht, dazu hat Vienna.at mit Georg Haas, Geschäftsführer der Bestattung Himmelblau gesprochen.
Der digitale Nachlass ist vielfältig: Von E-Mails, über Netflix-Account bis Facebook-Profil ist alles dabei. Für Angehörige ist es oft schwer im Dschungel der Passwörter und Konten, die ein Verstorbener hinterlassen hat, zurecht zu finden. Was alles zum digitalen Nachlass gehört und wie man jenen schon zu Lebzeiten regeln kann, darüber hat Vienna.at mit Georg Haas, Geschäftsführer der Bestattung Himmelblau gesprochen.
Erinnerungen aus dem Jenseits auf Facebook oder Geburtstagsglückwünsche an schon längst Verstorbene: Auch bei Social-Media-Profilen kann es zu skurilen Situationen kommen, wenn man den digitalen Nachlass eines Verstorbenen nicht regelt. Darum ist es für Hinterbliebene auch sinnvoll, sich mit den Profilen des Verstorbenen in den Sozialen Medien zu befassen.
Auch Offline-Daten, die auf verschiedenen Geräten gespeichert sind, wie zum Beispiel Videos oder Fotos, gehören zum digitalen Nachlass. "Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.", ist auf der Website von österreich.gv.at zu lesen.
Weitere Infos zum digitalen Nachlass finden Sie auf der Website der oder . Hier finden Sie auch eine , was nach dem Todesfall eines Angehörigen zu tun ist.