Aufgrund vieler Beschwerden leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfungsverfahren zur Pensionsanpassung ein.
Die Volksanwaltschaft erreichten mehrere Beschwerden von Menschen, die im Jahr, in dem sie ihre Pension antreten, keine Anpassung in voller Höhe bekommen, teilte das Kontrollorgan am Mittwoch in einer Aussendung mit. Die sogenannte Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung führt dazu, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand antritt.
Das Plus wird von Monat zu Monat weniger, wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts. "Bei der aktuellen Teuerung wirkt sich das lebenslang aus. Die Folgen sind Pensionsverluste, die in die Zehntausende Euro gehen", wird Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) zitiert. Die Aliquotierung sei ein Anreiz dafür, früher in Pension zu gehen, so werde auch das Pensionssystem belastet. Die Volksanwaltschaft habe ein Prüfverfahren eingeleitet und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gefragt, ob eine rückwirkende Änderung der Aliquotierung angedacht ist, so Achitz.
Vor allem SPÖ und Gewerkschaft verlangen
seit Längerem nach einer Abschaffung dieser Regelung. Das
Sozialministerium gab vor Kurzem bekannt, Änderungen bei der
Aliquotierung zu planen. Für die Pensionsanpassung für heuer sei bereits
eine Änderung wirksam geworden, mit der jede Neupensionistin und jeder
Neupensionist mindestens die halbe Pensionserhöhung erhielt. Auch im
Rahmen der nächsten Pensionsanpassung werde man sich um eine Lösung
bemühen, hieß es aus dem Sozialministerium.