Vor Gericht hat Tesla-Chef Elon Musk seine umstrittenen Tweets aus dem Jahr 2018 verteidigt, die ihm eine potenziell teure Anlegerklage eingebrockt haben.
Musk sei damals ehrlich gewesen, versicherte Musk in San Francisco. Verhandelt wird eine Sammelklage von Anlegern zu Musks überstürzter Ankündigung, den Elektroauto-Hersteller von der Börse nehmen zu wollen. Die Kläger werfen Musk Betrug vor, der sie um Geld gebracht hat.
Elon Musk verteidigt seine Tweets im Prozess zu Anlegerklage
Elon Musk musste am Dienstag zum dritten Mal in den Zeugenstand
Nach einer stundenlangen Befragung am Montag muss er am Dienstag zum dritten Mal in den Zeugenstand steigen. Speziell stehen zwei Behauptungen in Musks Tweets im Mittelpunkt. Er schrieb nicht nur, dass er erwäge, Tesla zum Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse zu nehmen. Er behauptete auch, dass für einen solchen Deal die Finanzierung "gesichert" und die Unterstützung von Investoren bestätigt sei. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Finanzierungsvereinbarungen gab und einflussreiche Anleger für den Verbleib an der Börse waren.
Richter entschied: Musks Tweets von 2018 seien falsch gewesen
Der zuständige Richter Edward Chen entschied bereits im vergangenen Jahr, dass die Behauptungen in Musks Tweets von Anfang August 2018 falsch gewesen seien. Die Geschworenen sollen nun aber entscheiden, ob Musk
wissentlich falsche Angaben machte sowie, ob sie relevant für
Entscheidungen der klagenden Anleger waren und sie tatsächlich Geld
kosteten. Eine Niederlage in dem Prozess kann für Musk teuer werden.
Musk sei überzeugt gewesen, das nötige Geld für die Übernahme zu haben
Musk
bekräftigte am Montag, er sei tatsächlich überzeugt gewesen, das nötige
Geld für eine Tesla-Übernahme sicher gehabt zu haben. Zum einen habe
der staatliche Investitionsfonds von Saudi-Arabien davor die volle
Unterstützung eines solchen Deals zugesichert. Zum anderen habe er
selbst den nötigen Spielraum gehabt, um mit einem Verkauf von Anteilen
seiner Weltraumfirma SpaceX genug Geld zu haben.
Saudischer Investitionsfonds erfuhr den Preis erst durch Musk-Tweets
In der Befragung durch den Kläger-Anwalt gab Musk
allerdings zu, dass der saudische Investitionsfonds erst aus seinen
Tweets den vorgeschlagenen Preis von 420 Dollar je Aktie erfahren habe.
Der Fonds forderte danach auch schriftlich mehr Details zu dem Plan an,
weil man sonst nicht über eine Beteiligung an dem Deal entscheiden
könne. Musk nannte das ein "Zurückrudern" von früheren Zusagen.
Er
räumte zugleich ein, er habe nicht mit anderen Investoren außer dem
saudischen Fonds gesprochen, bevor er den Tesla-Verwaltungsrat über
seinen Übernahme-Plan informierte. Der Kläger-Anwalt sah das im
Widerspruch zur Behauptung über angeblichen Zuspruch von Investoren.
Musk habe die Tweets aus Sorge abgesetzt
Musk
gab auch an, die Tweets aus Sorge abgesetzt zu haben, dass die
"Financial Times" den beabsichtigen Deal enthüllen könnte. Zugleich gab
er zu, dass er nicht wusste, was genau der Zeitung bekannt gewesen sei -
tatsächlich berichtete das Blatt an dem Tag nur, dass der saudische
Fonds bei Tesla mit einer Beteiligung eingestiegen sei. Von Plänen für
einen Rückzug von der Börse war im Artikel keine Rede.
Anwalt sprach Musk als "Mr. Tweet an"
Für Lacher im Saal sorgte ein Versprecher des Anwalts, der Musk als "Mr. Tweet" ansprach. Das passe eigentlich, entgegnete der Milliardär, der im Herbst Twitter gekauft hatte.
Musks
eigener Anwalt half ihm mit seinen Fragen, sich als erfahrenen
Geschäftsmann zu präsentieren. "Ich denke, ich habe mehr Geld von
Investoren eingesammelt als irgendjemand in der Geschichte", behauptete Musk an einer Stelle.
Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt
Die Tweets hatten Musk
und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das
Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen
Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar.
Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.