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Energieeffizienzgesetz: Ende der Begutachtung am Mittwoch

18-01-2023, 09:55

Das Energieeffizienzgesetz (EEG) hat die Reduktion des Energieverbrauchs als Ziel. Die Begutachtungsfrist endet am Mittwoch.

Stand Dienstagnachmittag waren auf der Parlamentswebseite allerdings nur wenige Stellungnahmen eingegangen. Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, den Energieverbrauch zu senken. Dafür soll Energiesparen mit 190 Mio Euro jährlich bis zum Jahr 2030 unterstützt werden. Für Bundesgebäude soll zudem eine verbindliche Sanierungsquote von drei Prozent kommen.

Energieeffizienzgesetz: Begutachtungsfrist endet

Die E-Control soll als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an die EU-Kommission übermitteln. Zudem sollen große Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet werden, alle vier Jahre ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten. Energielieferanten müssen Beratungsstellen für Haushalte einrichten oder unabhängige Dritte damit beauftragen. Auch bei zentralen Wärme-und Kältenetzen (Fernwärme) sollen künftig individuelle Verbrauchszähler installiert werden müssen.

Zielwerte in Energieeffizienzgesetz anpassen

Für die Umweltorganisation Global 2000 müssten die im Gesetz angegeben Zielwerte angepasst werden, da diese nicht mehr den aktuellen EU-Klimazielen entsprächen. Zudem fehle ein Steuerungsmechanismus, der eingreift, wenn eine Zielverfehlung droht. Zu den Energieaudits sollten weiters alle Unternehmen mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz verpflichtet werden. Auch müssten die Bestimmungen, die dem Bund in Sachen Energiesparen eine Vorbildfunktion zuweisen, auf die Bundesländer ausgedehnt werden.

WWF äußerte sich

In eine ähnliche Richtung äußerten sich auch die Umweltschützer von WWF. Beide Organisationen bedauern das Wegfallen der sogenannten Lieferantenverpflichtung, die bisher gegolten habe und große Energielieferanten zu Effizienzmaßnahmen bei ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet habe. In dem Kontext fehle auch ein im Regierungsprogramm angekündigter Fonds, in den säumige Energiekonzerne einzahlen müssten und somit die Effizienzmaßnahmen des Staates mitfinanzieren würden, so WWF.

Zudem sehe das Gesetz zwar "strategische Maßnahmen" (also betreffend Steuerrecht, Ordnungsrecht oder Förderwesen) vor, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, wie diese genau ausschauen, sei aber unklar. Hier müsse die Regierung noch nachliefern, so die Umweltschützer.

BVwG sorgt sich wegen zusätzlicher Aufgaben der E-Control

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sorgt sich vor allem wegen der zusätzlichen Aufgaben der E-Control. Auf das BVwG komme als Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der E-Control möglicherweise ein zusätzlicher Aufwand zu. Dieser sei in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung des Gesetzes aber nicht abgebildet, so das Gericht.

Energieeffizienzgesetz: Verzeinzelt Stellungnahmen von Einzelpersonen

Darüber hinaus gab es bis gestern Nachmittag nur vereinzelte Stellungnahmen von Einzelpersonen. 

(APA/Red)

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