In der Causa um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben.
Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.
Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung.
Der
renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige
gegen eine "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef
Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich
mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die
Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur
Behörde vorbereitet. Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.