Die EU hat sich zu CO2-Grenzausgleich im Rahmen des Klimapakets geeinigt. Stahl- oder Eisenimporte aus Drittländern sollen künftig Grenzabgabe unterliegen.
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht auf Dienstag auf die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs geeinigt. Schrittweise soll eine CO2-Abgabe auf bestimmte Importe wie Zement und Stahl aus Drittländern erhoben werden, wie die tschechische Ratspräsidentschaft im Onlinedienst Twitter mitteilte.
Die Vereinbarung sieht zunächst ab 2023 eine Testphase vor, in der Importunternehmen ihre Emissionsverpflichtungen melden müssen. Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) zielt darauf ab, zu verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Oder Unternehmen womöglich CO2-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den CO2-Preis zu umgehen. Dies ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.
Importeure von
beispielsweise Eisen oder Stahl sollen künftig CO2-Zertifikate
entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Auch
Aluminium und Zement sollen dem CBAM laut der Einigung vom
Montag/Dienstag unterliegen. Das EU-Parlament hatte (erfolglos)
gefordert, ebenfalls Wasserstoffe, Kunststoffe und Chemikalien in die
Liste aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten hatten eine schrittweise Anwendung des Mechanismus über zehn Jahre ab 2026 gefordert. Die Europaabgeordneten hingegen wollten eine schrittweise Umsetzung zwischen 2027 und 2032. Nach Vorstellungen des EU-Parlaments hätte es damit ab 2032 keine kostenlose Zertifikate mehr im Emissionshandelssystem gegeben.
Derzeit werden den europäischen Industrieunternehmen
kostenlose Zertifikate zugeteilt, die einen Teil ihrer Emissionen
abdecken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen, die nicht
denselben Umweltkriterien unterliegen, zu unterstützen.
Damit die Einigung zum Gesetz werden kann, fehlt noch die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments.