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Einvernahme im Casag-Verfahren: Schmid belastet Kurz schwer

18-10-2022, 19:26

Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hat im Casag-Verfahren Ex-Kanzler Sebastian Kurz, seinen früheren engen Weggefährten, schwer belastet.

Kurz habe zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen im Oktober 2021 von ihm verlangt, dass er ihn schriftlich entlastet und ihm alle Chats aushändigt. Kurz habe sehr insistiert, und er sei deswegen auf Tauchstation gegangen, so Schmid.

Schmid belastet Kurz schwer

Er beginnt seine Aussagen, die der APA und anderen Medien vorliegen, damit, dass er einen Wandel in sich selbst durchgemacht habe. "Nach meinem Ausscheiden aus der ÖBAG habe ich beschlossen einen neuen Weg zu gehen und einen Schlussstrich zu machen. Ich habe begonnen die ganze Sache aufzuarbeiten. Wir haben Dinge gemacht, die nicht in Ordnung waren", sagt Schmid und geht gleich dazu über, Kurz zu belasten. Und er äußert den Wunsch nach einem Kronzeugenstatus.

Schmid sagte aus, weitere Ermittlungshandlungen

Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hat im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren seit Juni bei der WKStA wiederholt ausgesagt. Das dürfte weitere Ermittlungshandlungen nach sich ziehen. Wie Medien am Dienstag online berichteten, soll es Nachschauen gegeben haben. Nach Informationen der "Kronen Zeitung" befand sich darunter René Benkos Signa Holding. Netzwerkerin Gabriela Spiegelfeld bestätigte eine Nachschau in ihrem Büro.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kommentierte etwaige Hausdurchsuchungen auf APA-Anfrage nicht. Sowohl Benko als auch Spiegelfeld waren wiederholt sowohl im Ibiza-Untersuchungsausschuss als auch im ÖVP-U-Ausschuss Thema. Die Opposition vermutete etwa Sonderbehandlung in Steuerfragen. Eine Anfrage der APA bei der Signa blieb vorerst unbeantwortet.

Nachschauen bei Benkos Signa und bei Spiegelfeld

Laut Spiegelfeld handelt es sich um eine freiwillige Nachschau in ihrem Immobilienbüro. Das Ganze dauerte eine Dreiviertelstunde, sagte sie zur APA. Dabei habe ihr Mann anhand von Korrespondenzen nachweisen können, nie etwas mit einem Gutachten zu tun gehabt zu haben, das eine Immobilie von Benko auf der Wiener Tuchlauben betrifft. Laut Spiegelfeld war dieses Gutachten Grund für die Nachschau.

Benko war bereits im Ibiza-U-Ausschuss befragt worden, weil er von Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache im "Ibiza-Video" als vermeintlicher Parteispender genannt worden war. Thema bei seiner Befragung waren unter anderem die immense Wertsteigerung der Postsparkasse in Wien einige Jahre nach dem Kauf durch den Investor oder der Kika-Leiner-Kauf, bei dem damals Schmid involviert gewesen und extra ein Gericht aufgesperrt worden sein soll, um den Deal über die Weihnachtsfeiertage abwickeln zu können. Auch im aktuellen ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss will die Opposition den Immobilien-Investor befragen.

Und auch die Unternehmerin Spiegelfeld war bereits zweimal Gast im U-Ausschuss, weil sie Veranstaltungen für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Wahlkampf organisiert hatte. Unter anderem hat sie auch mit der ÖBAG einen Beratervertrag unterhalten.

Noch kein formeller Kronzeugenantrag gestellt

Schmid war im April mit dem Wunsch nach einer Kronzeugenregelung an die Anklagebehörde herangetreten, wie die WKStA am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde bis dato laut WKStA aber nicht gestellt. Seit Juni fanden insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen statt, bei denen Schmid "umfassend" befragt wurde, betonte die WKStA.

Das ist das Casag-Verfahren

Im Casag-Verfahren sind alle Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter etwa die Casinos-Ermittlungen oder auch die Ermittlungen zum sogenannten "Beinschab-Tool" bzw. der Inseratenaffäre. Die WKStA führt in diesem Zusammenhang gegen rund 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage, des Missbrauchs der Amtsgewalt, der Bestechlichkeit, der Bestechung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in unterschiedlichen Beteiligungsformen.

(APA/Red)

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