Justizministerin Alma Zadic will die Vorschläge der Expertengruppe zur Änderung des Weisungsrechts umsetzen.
Im APA-Interview sprach sie von einem "sehr gelungenen Konzept". Sie glaube, dass der Zugang, über Weisungen nicht mehr die Ministerin sondern unabhängige Dreier-Senate entscheiden zu lassen, auf mehrheitliche Zustimmung stoßen könne. Ihr Ressort soll nun auf der Basis der Vorschläge ein Gesetz ausarbeiten, parallel will sie mit ÖVP und Opposition sprechen.
Weisungsrecht: "Größte Justizreform der Zweiten Republik"
Die Justizministerin betonte, dass es sich um die "größte Justizreform der Zweiten Republik" handle. Für diese werde es auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung zumindest von Teilen der Opposition brauchen. Zunächst gilt es aber die ÖVP zu überzeugen. Sie wisse, dass es auch dem Koalitionspartner wichtig sei, "dass die Justiz vor politischem Einfluss geschützt wird und es zu einer noch klareren Trennung von Justiz und Politik kommt", meinte Zadic dazu. Das sei wichtig, denn in einer Demokratie dürfe es nicht einmal den Anschein geben, "dass es sich manche in der Justiz richten können".
Das soll geändert werden
Dass
statt der Ministeriumsspitze nun Dreiersenate über Weisungen
entscheiden könnten, brächte die Justiz jedenfalls auf noch
unabhängigere Beine. Daher unterstützt Zadic
auch, dass es keinen ständigen Ausschuss im Parlament geben soll, der
die Arbeit des Trios quasi überwacht. Die ÖVP hatte hier auf
entsprechende parlamentarische Kontrolle gepocht. Die Justizministerin
wiederum betonte, dass Politiker keine Informationen aus laufenden
Strafverfahren erhalten dürfen, etwa wo eine Hausdurchsuchung
stattfinden werde.
Sehr wohl sollten aber die bestehenden
parlamentarischen Kontrollinstrumente weiter angewendet werden können.
Das heißt, die Arbeit von Untersuchungsausschüssen soll wie bisher
möglich sein wie das Interpellationsrecht über parlamentarische
Anfragen.
Dass das vorgeschlagene Modell zu kompliziert sein könnte, glaubt Zadic nicht. Sie verwies darauf, dass sich der Vorschlag an den der europäischen Staatsanwaltschaft anlehne. Den hätten alle Staaten für gut befunden. Die Entscheidung über Dreier-Senate plus die ebenfalls geplante Reduktion der Berichtspflichten werde zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des ganzen Prozesses führen, zeigte sich die Justizministerin überzeugt.
Endbericht der Arbeistgruppe
Laut dem Endbericht der 26-köpfigen
Arbeitsgruppe, die eine breite Repräsentanz des gesamten Justizsektors
bot, soll die Weisungsspitze zwar bei der Generalstaatsanwaltschaft
landen, nicht aber bei der Person des (erst zu schaffenden)
Generalstaatsanwalts. Dieser soll bei der Generalprokuratur angesiedelt
sein und diese auch leiten, wie Zadic
ausführte. Die Person muss die Voraussetzungen für das Richteramt
erfüllen. Laut Vorschlag der Arbeitsgruppe endet die Amtszeit mit dem
65. Lebensjahr, davor gibt es keine Befristung.
Weisungen sollen aber nicht dem Generalstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwältin obliegen. Zuständig dafür sollen ein bis zwei Dreiersenate sein, um "maximale Unabhängigkeit" zu gewährleisten.