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Einberufung von Sprit-Preiskommission durch Regierung

15-09-2022, 09:57

Einberufung von Sprit-Preiskommission: Die Arbeiterkammer (AK) hat eine Preiskommission für Mineralölprodukte verlangt, die Regierung ist dem nachgekommen.

Thema Sprit-Preiskommission: Die Bundesregierung ist der Forderung der AK nach einer Preiskommission für Mineralölprodukte nachgekommen. Sie wird den Markt nach § 5 Preisgesetz untersuchen. Dies geht aus einem Brief von Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) an AK-Präsidentin Renate Anderl hervor, der der APA vorliegt. Unterzeichnet ist das rund einseitige Schreiben auch von Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (beide ÖVP).

Regierung: Einberufung von Sprit-Preiskommission

Hintergrund des Begehrens der AK sind die stark gestiegenen Preise für Sprit und die Ergebnisse der Untersuchung des Treibstoffmarktes durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Anfang Juli des heurigen Jahres hatte die BWB ihre Erkenntnisse publiziert und dabei keinen Marktmissbrauch festgestellt, aber erhebliche Gewinnsprünge der Mineralölindustrie. Die Bruttoraffinierungsmargen der Mineralölkonzerne hätten sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verdreifacht. Wenige Wochen danach gab es eine AK-Ankündigung eines Antrags auf Einsetzung der Preiskommission.

Anderl: Prüfen, ob hohe Sprit-Preise gerechtfertigt - Preiskommission mit Minister-Vorsitz

Damit solle der Minister prüfen, ob die hohen Preise für Sprit und Heizöl gerechtfertigt sind, so Anderl damals. Die Preiskommission unter Vorsitz des Wirtschaftsministers setzt sich unter anderem aus Vertretern der Arbeiterkammer (AK), der Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Landwirtschaftskammer (LKÖ) zusammen.

Finanzministerium in Preiskommission

Aber auch das Finanzministerium ist in der Preiskommission vertreten. In §5 ist auch geregelt, wie bei einer ungerechtfertigten Preispolitik, die volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat, vorzugehen ist. Hierbei "hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen. Dieser hat sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern unter Berücksichtigung allfälliger besonderer, im betreffenden Wirtschaftszweig bestehender volkswirtschaftlicher Verhältnisse zu orientieren und kann auch für einzelne Wirtschaftsstufen bestimmt werden".

(APA/Red)

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