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Hafenstaat darf Rettungsschiff teilweise kontrollieren

1-08-2022, 10:35

Ein Staat, in dessen Hafen sich ein Rettungschiff befindet, darf dieses teilweise auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren.

Zu der Kontrolle müsse der Staat allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag. Es ging um eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe festgehalten. (Az. C-14/21 u.a.)

Rettungsschiffe sind nicht für mehrere hundert Menschen ausgerichetet

Die italienischen Behörden begründeten das damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Sea Watch hatte hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die Organisation klagte dort gegen das Festhalten ihrer Schiffe mit dem Argument, dass diese in Deutschland bereits zertifiziert worden seien. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Rettungsschiff darf teilweise von Hafenstaat kontrolliert werden

Dieser erklärte nun, dass der Hafenstaat - in diesem Fall also Italien - keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat - hier Deutschland - ausgestellten Zeugnisse verlangen dürfe. Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des Hafenstaats habe.

EuGH: Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

Der EuGH verwies in seinem Urteil auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit: Hafenstaat und Flaggenstaat seien in der EU verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zusammenzuarbeiten. Über die Klagen muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(APA/Red)

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