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Verein für Konsumenteninformation klagt Verbund

19-07-2022, 10:30

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zieht gegen eine Wertsicherungsklausel in Verbund-Verträgen vor Gericht. Der Auftrag dazu kommt vom Sozialministerium.

Die Verbraucherschützer beanstanden, dass der Stromerzeuger einerseits mit dem Spruch "100 % aus österreichischer Wasserkraft" wirbt, seine Preise aber wegen höheren Notierungen an einer europäischen Energie-Börse Anfang Mai angepasst hat.

VKI: Wertsicherung nach ÖSPI in Verbund-AGB vereinbart

Der zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehende Energieanbieter habe in seinen AGB eine Wertsicherung nach dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) vereinbart, so der VKI in einer Aussendung. Der ÖSPI wiederum wird auf Basis der Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) berechnet, wo die Preise in den letzten Monaten stark gestiegen sind.

"Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet, obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat", wird Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI zitiert.

Anwalt reichte Klage gegen Verbund ein

Jüngst hatte auch der Anwalt Michael Poduschka mit einer ähnlichen Begründung eine Klage gegen den Verbund eingereicht und im "ORF" über eine Sammelklage nachgedacht, nachdem sich "hunderte" Verbund-Kundinnen und -Kunden bei ihm gemeldet hätten. Gegenüber der APA meinte der Verbund damals, die Vorwürfe würden "sachlich vertieft geprüft". Mit allen Kunden sei eine gesetzeskonforme Klausel vereinbart. Es werde klar und verständlich kommuniziert, dass damit "erhebliche Preisänderungen" möglich sind. "Wir sind daher überzeugt, dass unser Vorgehen rechtskonform ist und werden dies auch im Gerichtsverfahren einbringen", so der Verbund damals.

(APA/Red)

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