Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde am Montag vom Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen.
Der Hauptteil der Neuerungen betrifft Bestimmungen fürs Radfahren. Laut der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) soll die Novelle dem geänderten Mobilitätsverhalten Rechnung tragen - die Interessen der Radfahrer und Fußgänger würden künftig besser in der StVO abgebildet.
Die Parkbestimmungen sollen durch die Novelle ein "Schrägpark-Verbot" enthalten, sodass Fahrzeuge keine Gehwege blockieren dürfen. Vor allem für Radwege werde dabei eine strengere Regelung gelten, da hier auch kleinste Behinderungen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit seien, meinte die Verkehrsministerin.
In unmittelbarer Umgebung von
Schulgebäuden wird die Einrichtung von "Schulstraßen" via Verordnung
ermöglicht. Fahrzeugverkehr wird dort künftig verboten, Ausnahmen gelten
etwa für Fahrräder, Kranken- und Schülertransporte sowie für
Straßendienst. Das Abbiegen bei Rot wird für Radfahrer und
Radfahrerinnen erlaubt, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht
ist. Ebenfalls möglich sein wird laut Gewessler künftig das
Nebeneinanderfahren von Radfahrern: Neben einem Kind unter zwölf Jahren
soll dies grundsätzlich gestattet sein (außer auf Schienenstraßen), in
Tempo-30-Zonen für alle erlaubt werden (sofern es sich nicht um eine
Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht
behindert wird).
Die Novelle definiert darüber hinaus erstmals den
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern: Außerhalb des
Ortsgebietes muss er mindestens zwei Meter betragen, innerorts 1,5
Meter. Bei niedriger Geschwindigkeit kann er auch etwa geringer sein.
Während die Regierungsparteien und NEOS die Novelle begrüßten, meinte FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker, die neuen Regelungen seien in vieler Hinsicht nicht praktikabel und würden eher die Unsicherheit über das richtige Verhalten vergrößern. Er sah in der Novelle einen Ausdruck der Agenda der Grünen, die sich in einen "Autofahrer-Bashing" erschöpfe.