Ein wegen Kindesmissbrauch verurteilter Mann bot 2010 mehrtägige Ferien-Camps für Kinder an. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über Berufs- und Tätigkeitsverbote von Missbrauchstätern nach.
Bis vor kurzem hat der Mann, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt war, für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt nun über Berufs- und Tätigkeitsverbote in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnliche Delikte rechtskräftig abgeurteilte Täter nach.
"Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können", meinte Plakolm Mittwochmittag gegenüber der APA. Wer sich an unmündigen Kindern oder Minderjährigen vergangen oder diese gar vergewaltigt habe, "hat in der Jugendarbeit nichts verloren", betonte Plakolm.
"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nie
verhandelbar sein", hielt die Jugendstaatssekretärin fest. Es dürfe "für
jene, die sich an den Schwächsten vergehen, keine zweite Chance geben".
Plakolm
appellierte in diesem Zusammenhang an alle Vereine und ehrenamtlichen
Organisationen, bei der Überprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern die
vorhandenen Möglichkeiten - etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte
Strafregisterbescheinigung - zu nutzen und auszuschöpfen. Neben der
speziellen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt
es seit knapp zwei Jahren auch eine erweiterte
"Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" für berufliche und
ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich. Bereits getilgte Vorstrafen
scheinen aber auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf.
Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer
Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht
getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf.