Erstmals seit über zwei Jahren lässt Japan wieder ausländische Touristen ins Land - allerdings nur unter strengen Corona-Bedingungen.
Ab Freitag sind zunächst ausschließlich geführte Reisegruppen erlaubt. Zum Schutz gegen eine müssen die ausländischen Besucher Maske tragen, eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen und von Ein- bis Abreise von einem Reiseleiter begleitet werden, so die Richtlinien, die das Tourismusministerium am Dienstag veröffentlicht hat.
Zunächst wird die Einreise für Touristen aus 98 Ländern wieder erlaubt - darunter auch Österreich, Deutschland und die Schweiz. Vor Beginn der Reise müssen sie einen PCR-Test machen. Reisebüros müssen sicherstellen, dass die Touristen dem Tragen von Masken zustimmen und eine Versicherung abschließen, die Covid-bedingte medizinische Kosten abdeckt. Die Besucher müssen ferner zustimmen, geschlossene Räume und überfüllte Orte zu meiden und Abstand zu halten.
Die 16-seitigen Richtlinien
verlangen von den Agenturen zudem, dass die Reisebegleiter genaue
Aufzeichnungen über die festgelegte Route führen und über die Kontakte
der Teilnehmer. Wer sich nicht an die Auflagen hält, dem droht ein Ende
der Gruppenreise. Die Richtlinien basieren auf den Erfahrungen von
Test-Touren mit Teilnehmern aus den USA, Thailand, Singapur und
Australien. So hatte es bei einer vierköpfigen Gruppe aus Thailand einen
Corona-Fall gegeben, woraufhin die Tour abgebrochen wurde.
Ministerpräsident
Fumio Kishida will mit dem schrittweisen Neustart vermeiden, dass es
vor den Wahlen zum Oberhaus des Parlaments im Juli zu einem
Einreise-Ansturm mit vielen Corona-Fällen
kommt. Eine Öffnung für Individualtouristen wird erst danach erwartet.
Für Japan ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig. 2020
rechnete man eigentlich mit bis zu 40 Millionen ausländischen Besuchern.
Wegen der Pandemie schloss Japan im April 2020 seine Grenzen für
ausländische Touristen jedoch komplett. Nach Kritik an seiner
Abschottungspolitik erhöhte Japan diesen Monat die Obergrenze für
Einreisen auf täglich 20.000. Das umfasst aber alle Personengruppen.