Dies geht aus einer am Dienstag in Kraft getretenen Verordnung des deutschen Bundesgesundheitsministeriums hervor. Die bisher für alle ab zwölf Jahren bestehende Nachweispflicht könne in Anbetracht der aktuellen entfallen, hieß es zur Begründung.

Dies geht aus einer am Dienstag in Kraft getretenen Verordnung des deutschen Bundesgesundheitsministeriums hervor. Die bisher für alle ab zwölf Jahren bestehende Nachweispflicht könne in Anbetracht der aktuellen entfallen, hieß es zur Begründung.
Dies solle der Erleichterung des Reiseverkehrs dienen. Die Verordnung in der gelockerten Fassung gilt zunächst bis zum 31. August. Grundsätzlich als eine "Notbremse" bestehen bleiben aber strengere Regeln für Gebiete, in denen neue Varianten des Coronavirus kursieren. Einreisende von dort müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie oder genesen sind. Derzeit ist jedoch auf der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land aufgeführt, das von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft worden ist.
Die Lockerung der Einreiseregeln war zunächst mit Wirkung ab Mittwoch angekündigt worden. Für einen nahtlosen Anschluss nach Auslaufen der bisherigen Verordnung am Dienstagabend trat die neue Verordnung nun auch bereits am Dienstag in Kraft, wie es vom Ministerium zur Erläuterung hieß.
(APA/Red)
