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Sicherheit am Wiener Donauinselfest 2018: Diese Gegenstände sind verboten

1-01-1970, 00:00

Neben der Mitnahme alkoholischer Getränke ist auch das Mitbringen gefährlicher Gegenstände aller Art untersagt. Dazu gehören Waffen, Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, wie beispielsweise Stöcke, Messer, Dosen und Glasflaschen, pyrotechnische Gegenstände jeder Art, Drogen und andere Rauschmittel, feuergefährliche Flüssigkeiten und Laserpointer.

Auch rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial sowie jegliche werbende (kommerzielle, politische oder religiöse) Gegenstände sind am Festgelände verboten. Ebenso ist die Mitnahme von großen Taschen und Rucksäcken nicht gestattet. Gleich verhält es sich mit ferngesteuerten Spielzeugen, Drohnen und anderen Flugobjekten wie Luftballons, Himmelslaternen und ähnlichem. Auch die Mitnahme von ungebührlichem Lärm erregenden Gegenständen (ab 80 Decibel) ist beim Donauinselfest untersagt, da diese ein Gesundheitsrisiko für andere Besucher darstellen und die musikalischen Darbietungen stören könnten.

Penible Kontrolle auf verbotene Gegenstände

Um für die notwendige Sicherheit zu sorgen, werden bei Betreten der Wiener Donauinsel Kontrollen durchgeführt. Jeder Besucher muss sich dabei einer Untersuchung unterziehen. Kleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse werden abgetastet. Auch die Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel wie beispielsweise Handmetalldetektoren ist dem Sicherheitspersonal erlaubt. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist uneingeschränkt Folge zu leisten, ansonsten wird der Zutritt verwehrt, heißt es in der .

Wer verbotene Gegenstände mit sich führt, muss diese entweder abgeben oder sich vom Gelände entfernen. Außerdem ist das Sicherheitspersonal berechtigt, Personen hinsichtlich ihres Alkohol- und Drogenkonsums zu untersuchen. Sollten sie aufgrund dessen ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt verwehrt. Im Einzelfall dürfen die Securities auch Kontrollen bei Besuchern vornehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten und diese ggf. des Veranstaltungsortes verweisen.

Tiere: Nur Hunde dürfen mit zum Donauinselfest

Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Hunden, wird vom Veranstalter untersagt. Da am Abend reger Andrang herrscht und die Lautstärke für sensible Hundeohren zu hoch ist, sind die Sicherheitskräfte angewiesen, auf das Wohlergehen der Tiere zu achten und im Anlassfall für einen Festivalgeländeverweis zu sorgen. Tagsüber müssen Hunde, ausgenommen von Blindenführ- und Partnerhunden, an die Leine und einen Beißkorb tragen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

Fahrzeuge und Sportgeräte nicht erlaubt

Grundsätzlich herrscht am gesamten Gelände Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte und unmotorisierte Fahrzeuge. Erlaubnis gibt es nur mit Ausnahmegenehmigungen. Dazu gehören auch Fahrräder, Scooter, Inline Skates, Skateboards und Rollschuhe.

Bei Benutzung eines unmotorisierten Fahrzeuges oder Sportgeräts wird dieses vom Sicherheitsdienst in Verwahrung genommen und der Besitzer erhält einen Verwahrungsschein, um es später wieder abholen zu können. Werden diese auf Wegen, Zugängen, Abgängen oder Besucherflächen abgestellt, stellen die Fortbewegungsmittel ein Hindernis und Stolpergefahr dar und werden entfernt. Dazu dürfen auch Fixiereinrichtungen wie Schlösser oder Ketten zerstört und entfernt werden. Die Fahrzeuge werden am Parkplatz Floridsdorfer Brücke verwahrt.

Bei motorisierten Fahrzeugen, die während des Donauinselfestes am Veranstaltungsgelände parken, dürfen Radklammern montiert werden. Diese werden frühestens eine Stunde nach Veranstaltungsende wieder abgenommen.

Wien: Rechtliche Vorgaben für Kinder und Jugendliche

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist es den jungen Besuchern untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren. Außerdem müssen Kinder die Veranstaltung bis spätestens 22 Uhr verlassen. Mit einer Aufsichtsperson dürfen sie maximal bis 24 Uhr bleiben. Jugendliche unter 16 Jahren müssen bis 1 Uhr nach Hause gehen.

Sonstige Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln

Wer andere Besucher stört, belästigt, bedrängt oder anpöbelt wird des Geländes verwiesen. Zudem ist das Verweilen in Baum- und Buschgruppen untersagt. Auch hier kann der Sicherheitsdienst dafür sorgen, dass die Veranstaltung verlassen werden muss.

Der Veranstalter warnt außerdem: “Springen Sie aufgrund der starken Strömung keinesfalls in die Donau und unterlassen Sie gefährliche Sprünge in die Neue Donau”.

Ton- und Bildaufzeichnungen für private Zwecke erlaubt

Natürlich wollen die Besucher Erinnerungen an das Donauinselfest schaffen. Doch auch bei Ton- und Bildaufzeichnungen sind die Spielregeln des Veranstalters zu beachten. Die Aufzeichnungen dürfen nur für den Privatgebrauch produziert werden und keinesfalls über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere Medien ganz oder teilweise übertragen werden.

(Red.)

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