Die Stadt Wien sieht in den vom Bund zugesagten Mitteln zur Pflegefinanzierung auch die Kosten für “alternative Wohnformen” inbegriffen und widerspricht damit Aussagen von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Bund und Länder hatten sich nach einem monatelangen Streit vergangenen Freitag darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern heuer 340 Mio. Euro für den Entfall des Pflegeregresses, mit dem bis 2017 auf das Vermögen von Pflegebedürftigen zugegriffen wurde, zur Verfügung stellt. In der der APA vorliegenden Einigung heißt es wörtlich: “Für das Jahr 2018 ersetzt der Bund den Ländern die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstehenden Einnahmenausfälle, Kosten für Menschen mit Behinderung und Entfall der Selbstzahler gemäß Endabrechnung der tatsächlichen Kosten pro Bundesland, wobei derzeit von einem Höchstbetrag von 340 Mio. Euro ausgegangen wird.”
Die Länder hatten ursprünglich die ihnen 2018 entstehenden Kosten mit 470 Mio. Euro angegeben. Der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner erklärte am Freitag den Unterschied damit, dass alternative Wohnformen eingerechnet worden seien, diese aber nicht berücksichtigt werden. Der Chef des Fonds Soziales Wien (FSW), Peter Hacker, widersprach dem am Montag. Für Wien seien die “alternativen Wohnformen” sehr wohl berücksichtigt. Aus dem Finanzministerium hieß es heute auf Anfrage, dass es “für Wien keine Ausnahme gibt”.
Problem der Begriffsdefinition
Die Wahrheit dürfte wie so oft irgendwo in der Mitte liegen. Bei dieser Debatte scheint es sich um ein Problem der Begriffsdefinition zu handeln, das allerdings bei den Endabrechnungen Ende des Jahres zu einem neuerlichen Streit um das Geld zwischen Bund und Ländern führen könnte. Die Länder haben vor Jahren vereinbart, in Pflegestatistiken “Alternativen Wohnformen”, das sind etwa Altersheime, in denen auch Pflegebedürftige betreut werden, extra auszuweisen. Wie eine aktuelle Statistik des “KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung” zeigt, machen dies offenbar nur Wien, die Steiermark und Vorarlberg in vollem Umfang. Die anderen Ländern weisen alle Pflegebedürftigen in den Rubriken “Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste” sowie “Teilstationäre Tagesbetreuung” aus.
Hacker sieht die Schuld für die Unschärfe betreffend Einigung jedenfalls nicht bei Wienbzw. den Ländern. “Das hätten wir uns gerne im Vorfeld ausverhandeln können. Da weder Finanzministerium noch Sozialministerium auf Gesprächseinladungen der Länder reagiert haben, ist Bedauern über verbliebene Interpretationsspielräume fehl am Platz”, ließ er am Dienstag auf APA-Anfrage wissen.
In Wien wurden im Jahr 2016 rund 10.000 pflegebedürftige Personen in “Alternative Wohnformen” betreut und 13.400 durch “Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste”, weitere 2.000 bekamen “Teilstationäre Tagesbetreuung”. Für Tirol wurden zum Beispiel 418 Plätze in alternativen Wohnformen ausgewiesen, aber Null betreute Personen. Auch im Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Salzburg werden laut dieser Statistik keine Menschen in alternativen Wohnformen betreut. In Oberösterreich sind es 28, in Vorarlberg sind es 77 und in der Steiermark 432.
APA/red