Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin der APA sagte, wurden die diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt. Eine “Öffentliche Aufforderung zu Straftaten” sieht die Behörde nicht. Und für ein Verfahren wegen Beleidigung fehlte ein Strafantrag des Kanzlers.
Das Verfahren ging auf Oktober zurück. Damals war Kurz noch Außenminister und hatte gerade die Nationalratswahl gewonnen. “Titanic” veröffentlichte daraufhin ein des ÖVP-Chefs mit einer Zielscheibe und der Schlagzeile: “Endlich möglich: Baby-Hitler töten!” Die österreichischen Behörden leiteten die Causa an die Kollegen in Deutschland weiter. Dort wurde der Fall geprüft, die Ermittlungen aber eingestellt.
Verdacht wurde verworfen
Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, der APA sagte, wurde der Verdacht der “Aufforderung zu Straftaten” verworfen, weil das Bild offensichtlich keinen ernsthaften Mordaufruf darstelle. Und ein Verfahren wegen Beleidigung sei nicht möglich gewesen, weil Kurz keinen Strafantrag gestellt habe.
Überraschend kommt die Einstellung des Verfahrens nicht, denn Medienrechtler haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Leser des Satiremagazins in dem “Baby-Hitler”-Bild keinen ernsthaften Aufruf zu einem Attentat erkennen würden. Entsprechend entspannt zeigte sich auch das Magazin und wärmte den Hitler-Gag mehrmals auf – zuletzt mit Geburtstags-Glückwünschen für Kurz am 20. April.
APA/red