Zusätzlich entstünden aber auch Ausgaben von geschätzten 380 bis etwas über 400 Mio. Euro durch den Wechsel von Vollzahlern in die Sozialhilfe. Vollzahler sind jene, deren Angehörige bisher dazugezahlt haben, damit der Regress und damit ein möglicher Zugriff aufs Erbe nicht schlagend wird. Da diese nun in eine Sozialhilfeunterstützung gewechselt sind, entstehen den Ländern und Gemeinden zusätzlich Mehrkosten.
Zahl der Pflegeheimbewohner ist gestiegen
Darüber hinaus ist deshalb auch bereits die Anzahl der Anträge für Unterbringungen in Pflegeheimen im ersten Quartal “nicht unwesentlich” angestiegen, berichtete Biwald am Donnerstag im Ö1-“Mittagsjournal”. Dies betreffe vor allem größere Städte, wo der Anstieg zum Teil bei 50 bis 60 Prozent liege. Der Experte ortete daher auch einen weiteren Ausbaubedarf. Ob dieser bereits in den Kostenschätzungen enthalten ist, konnte er noch nicht beurteilen.
Biwald geht davon aus, dass Ende 2018 oder Anfang 2019 genaue Zahlen über die Mehrkosten vorliegen werden. Er verweist aber darauf, dass es aus einzelnen Ländern und Städten jetzt schon “fundierte Daten” gebe.
Sozialministerin fordert von Ländern Vorlegung der Zahlen
Die Regierung hat den Ländern bisher nur 100 Mio. Euro als Kostenersatz für den Entfall des Pflegeregresses zugesagt und im Budget eingeplant. Die Länder gehen aber von Mehrkosten von mindestens 500 Mio. Euro aus und fordern den vollen Ausgleich. Im April sollen dazu Verhandlungen mit Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) aufgenommen werden.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärte dazu im Ö1-“Morgenjournal”, seitens der Länder seien die Zahlen vorzulegen und dann werde man das diskutieren. Reserviert gab sie sich zur Forderung des Vorarlberger Landeshauptmannes Markus Wallner (ÖVP) nach mehr Bundesförderung für die 24-Stunden-Betreuung. Darauf angesprochen verwies sie auf die Möglichkeit der mobilen Hauskrankenpflege, die ebenfalls von den Ländern finanziert wird.
APA/Red.