Weltweit haben 8 Millionen Fluggäste einen Entschädigungsanspruch, von dem viele nichts wissen. Weniger als 2 Prozent kennen ihre Rechte. Das soll sich ändern!
Flugverspätungen können passieren, was aber nicht heißt, dass diese hinzunehmen sind. Sollte ein Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden haben, ist die durchführende Fluggesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet Gästen eine finanzielle Entschädigung auszuzahlen. Diese Reglung wurde in der EU-Verordnung (EG 261/04) des Europäischen Parlaments und des Rates 2004 festgelegt. Das EU-Gesetz verpflichtet Fluggesellschaften dazu Fluggäste zu entschädigen, im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder großer Verspätung. Flugpassagiere in der EU, denen im Rahmen dieser EU-Verordnung eine rechtmäßige Entschädig zusteht, können bis zu 600 Euro erhalten.
AirHelp prüft Ansprüche von Fluggästen, kümmert sich um deren Forderungen und setzt sie, bei Rechtmäßigkeit, gegenüber Fluggesellschaften durch.