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Sicherheitssprecher über BVT-U-Ausschuss: Untersuchungen für Behörde “suboptimal”

1-01-1970, 00:00

ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon bedauert die Entscheidung der SPÖ, zum jetzigen Zeitpunkt einen Untersuchungsausschuss zur Causa BVT zu beantragen. Es sei zu befürchten, dass Daten im staatlichen Sicherheitsinteresse publik würden, meinte er am Mittwoch zur APA. Außerdem seien Paralleluntersuchungen von Parlament und Justiz “suboptimal”.

BVT: Amon bedauert SPÖ-Entscheidung für U-Ausschuss

“Generell ist es für Sicherheitsbehörden wie das BVT sicher kein Vorteil, wenn wesentliche Teile öffentlich werden”, so Amon. Zu vermeiden wäre das kaum: “Wir haben bei vergangenen U-Ausschüssen gesehen, dass wenig geheim bleibt und Teile immer wieder an die Öffentlichkeit gelangen.”

Gleichzeitige Untersuchungen mit der Justiz seien zudem “nicht optimal, um nicht zu sagen suboptimal, wenn auch legitim”. Einerseits seien die meisten Zeugen anonym geblieben. Einzige Ausnahme sei Gabriel Lansky, den Amon als “SPÖ-Anwalt” titulierte und der mit seiner Anzeige wegen nicht gelöschter Daten die Causa mit ins Rollen gebracht habe. Andererseits würden sich wohl alle Beschuldigten, die für eine Aussage infrage kämen, entschlagen.

Aus geheimen Daten zitiert: Amon weist Vorwurf zurück

Den Vorwurf von SPÖ-Seite, dass er bei seiner Parlamentsrede am Montag aus geheimen Daten zitiert habe, wies Amon zurück: “Das ist glatt die Unwahrheit.” Vielmehr habe er auf Lansky betreffende Medienartikel verwiesen und nicht einmal aus diesen zitiert.

Ein “völlig absurder Vorwurf” sei auch, dass die ÖVP das BVT in der Vergangenheit für ihre Zwecke genutzt haben soll. Alle Parlamentsklubs und auch viele Journalisten seien regelmäßig anonym mit Unterlagen versorgt worden. “Der Peter Pilz ist einer, der ständig mit Unterlagen aus der Justiz wachelt. Daher ist es ein Treppenwitz, dass er sich hier alteriert.”

Deutscher Geheimdienst überprüft Kooperation mit Österreich

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will vom österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wissen, ob auch deutsche Geheimdienstdaten im Zuge der BVT-Razzia mitgenommen wurden. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministers an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) hervor, wie dieser am Mittwoch bekannt gab.

“Eine Antwort des BVT steht noch aus”, versicherte das deutsche Innenministerium. Klar sei jedoch, dass eine Kooperation mit anderen Diensten “im Rahmen des geltenden Rechts und aufgrund der Werte- und Rechtsordnung unserer Verfassung” erfolge. Geheimdienstinformationen dürften nur weitergegeben werden, wenn der Urheber der Daten dieser Weitergabe zustimme, diese sogenannte “Third Party Rule” sei die “Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten”.

Neue Prüfung möglicherweise erforderlich

Sollten im Zuge der Razzia tatsächlich Information des BfV abgeflossen sein, “muss eine neue Prüfung erfolgen, wie die Kooperation mit dem BVT in Zukunft fortgesetzt werden kann”, hieß es in der Stellungnahme des deutschen Innenministeriums weiter.

Hunko, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion im Deutschen Bundestag ist, forderte indes, dass Deutschland “die Geheimdienstzusammenarbeit mit Österreich stoppen” müsse. Denn es sei denkbar, dass “die neue, stramm rechte Regierung” das BVT “zum Schutz befreundeter, rechtsextremer Bewegungen oder zur Verfolgung politischer Gegner instrumentalisiert”, meinte Hunko.

(APA/Red)

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