“Es ist schlicht unmöglich, Strafverfahren mit weniger Personal rascher abzuwickeln”, bekräftigte Manfred Ainedter, der Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, am Montag. Ainedter erinnerte im Gespräch mit der APA an das Regierungsprogramm, in dem sich die Politik zu dringend erforderlichen Verfahrensbeschleunigungen bekannt hätte. Kolportierte Sparpläne würden das konterkarieren. “Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Dauer von Strafverfahren wirksam beschränkt werden soll, ist es ganz einfach nicht zulässig, beim Personal den Rotstift anzusetzen”, sagte Ainedter.
Verteidiger für flächendeckende Verwendung des elektronischen Aktes
In weiteren Beschlüssen macht sich die Vereinigung für die flächendeckende Verwendung des elektronischen Aktes und die elektronische Akteneinsicht stark. Dagegen werden geplante Strafverschärfungen bei Sexual- und Gewaltdelikten, mit der derzeit eine Taskforce unter Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) befasst ist, abgelehnt. “Wir finden, dass die derzeitigen Regelungen ausreichend sind”, betonte Ainedter. Die Opferrechte sollten demgegenüber gestärkt werden – allerdings außerhalb des Strafverfahrens. Deren Stellung im Strafverfahren habe man mit den jüngsten Novellen hinreichend abgesichert: “Wir haben ein Täter-Schuld-Strafrecht, aber kein Opfer-Strafrecht.”
Neu ist die Forderung der Verteidiger, dass bei der Strafbemessung eine massive mediale Vorverurteilung – etwa bei Verletzung der Unschuldsvermutung – als besonderer Milderungsgrund berücksichtigt werden soll. Gestützt auf ein Erkenntnis des Deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) verlangen die Strafverteidiger eine entsprechende gesetzliche Umsetzung.
Verteidiger wollen sich Selbstbeschränkung auferlegen
Was ihr äußeres Erscheinungsbild betrifft, wollen sich die Verteidiger eine Selbstbeschränkung auferlegen. Nicht nur in Schwur-, sondern auch in Schöffenverhandlungen soll in Zukunft verpflichtend ein Talar getragen werden. “Wir sind übereingekommen, einer dahin gehenden Empfehlung des Präsidentenrats der Anwaltskammer Folge zu leisten”, berichtete Ainedter. Ausgangspunkt dieser Entscheidung dürfte ein Verteidiger im laufenden Buwog-Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte sein, der mit seiner Vorliebe für schrille Outfits für Diskussionen in der Anwaltschaft sorgt. In Juristenkreisen wird über die über vorgeblichen “modischen Entgleisungen” des Kollegen die Nase gerümpft. Für einige sind die auffallenden Sakkos des Verteidigers mit dem Ansehen des Berufsstands nicht vereinbar.
APA/Red.