Der automatische Datenaustausch gilt nicht nur für Spenden an begünstigte Spendenorganisationen, sondern auch für:
Damit keine Fremden Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben, überträgt sie die Spendenorganisation durch ein verschlüsseltes Personenkennzeichen an Ihr Finanzamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Österreichische Datenschutzrecht, das besonders streng ist.
Seit 1. Jänner 2017 müssen Spendenorganisationen Ihr Finanzamt über Ihre Spende informieren. Das erfolgt durch einen automatischen Datenaustausch zwischen Spendenorganisation und Finanzamt. Ihr Vorteil: Sie brauchen Ihre Spenden nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen, Ihr Finanzamt berücksichtigt sie automatisch als Sonderausgabe.
Die Spendenorganisation muss Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdatum kennen, damit sie Ihr Finanzamt informieren kann. Dafür nutzen Sie bitte eine Spendenzahlungsanweisung oder eine herkömmliche Zahlungsanweisung, auf der Sie Ihre Daten im Feld Verwendungszweck angeben. Wichtig: Die Daten müssen korrekt sein und Ihr Vor- und Zuname mit den Angaben auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, funktioniert die Datenübertragung nicht. Und damit auch nicht das automatische Absetzen Ihrer Spende von der Steuer.
Alles über die Spendenabsetzbarkeit:
Folder: Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017: Zum Download unter .
Erklärvideo, Informationen und Tipps finden Sie auf