logo



[email protected]

Frauke Petry kann nun angeklagt werden

29-08-2017, 10:34

AfD-Chefin Frauke Petry kann wegen des Verdachtes auf Meineid oder fahrlässigen Falscheid angeklagt werden. Der sächsische Landtag ließ eine bis Montagnacht gehende Widerspruchsfrist gegen die Aufhebung der Immunität verstreichen und mache damit den Weg frei. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Petry vor, sich 2015 vor einem Ausschuss des Landtags im Bezug auf Darlehen an die Partei in Widersprüche verwickelt zu haben.

Die "Alternative für Deutschland" stand bisher hinter ihrer Vorsitzenden. Bundestagswahl-Spitzenkandidat Alexander Gauland - selbst dereit wegen rassistischer Äußerungen unter Druck - sprach sich aber schon vor Monaten für eine Neubewertung der Lage aus, sollte es zu einer Anklage von Petry kommen.

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]