Die Hausdurchsuchungen seien wegen einer befürchteten Fernlöschung erfolgt. Bereits im Juli 2017 sei ein Konvolut an Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Nach einer Anzeige eines Anwalts begannen die Ermittlungen. Im Jänner 2018 wandte sich dann Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, an die Staatsanwälte. Dieser Weg sei “ein zulässiger”, wie sein Gegenüber im Justizministerium, Sektionschef Christian Pilnacek, betonte. Es sei dies in der Strafprozessordnung so vorgesehen. Im Monat darauf wurden insgesamt vier Zeugen, zwei davon in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters des Innenministeriums, vernommen.
Im Raum stehe primär der Vorwurf, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu löschende Daten nicht gelöscht wurden bzw. unzulässig Datenkopien angefertigt wurden, so Moser, es ging also um Amtsmissbrauch. Gridling wird vorgehalten, es trotz Kenntnis der Umstände mutwillig unterlassen zu haben, eine Löschung und damit die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands angeordnet zu haben.
Beweissicherung durch Hausdurchsuchung
Weil insbesondere eine Zeuge von der Möglichkeit einer Beweisvernichtung per Fernlöschung gesprochen habe, habe man eine Beweissicherung per Hausdurchsuchung für angezeigt gehalten, so der Minister. Der Anstoß, hier die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zuzuziehen, sei von Goldgruber gekommen. Daran, dass die WKStA dieses Angebot angenommen habe, “ist keinerlei Kritik zu üben”, betonte Pilnacek. Auch Moser bezeichnete dies als “nachvollziehbar”.
Am 28. Februar kam es dann zu den Durchsuchungen, und zwar in mehreren Büros des BVT sowie an vier privaten Wohnadressen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Insgesamt 58 EGS-Beamte waren im Einsatz, und zwar “in normaler Straßenjustierung”, wie Moser betonte. Mit dabei waren fünf Staatsanwälte und acht IT-Experten.
Datenträger von BVT in zugangsbeschränkten Raum gebracht
Die Datenträger und Kopien seien umgehend in einen besonders zugangsbeschränkten Raum gebracht worden. Einzelfalldaten oder die besonders heikle Extremismusdatenbank seien “nie das Zielobjekt” gewesen, betonte Pilnacek: “Die ist nicht einmal angesehen worden, die ist am Server des BVT verblieben.” Dass rund um die Amtshandlungen externe Personen Zugang zu den Daten bekommen haben könnten, schloss Pilnacek aus. Bei der Leiterin des Extremismusreferats sei deshalb eine Durchsuchung erfolgt, weil sie laut Zeugenaussage einen sehr intensiven beruflichen Kontakt zu einem der Beschuldigten unterhalten habe.
Laut Blümel keine Irritationen in Regierung durch BVT-Affäre
Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat laut Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) keine Irritationen innerhalb der Regierung ausgelöst. Auf die Frage, wie belastet die Stimmung in der schwarz-blauen Koalition sei, antwortete Blümel am Rande des Ministerrats am Mittwoch mit den Worten: “Gar nicht.” ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon hatte sich am Montag irritiert über die jüngsten Vorgänge rund um den Inlandsgeheimdienst gezeigt und den inzwischen vom Dienst suspendierten Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, verteidigt. Blümel stellte das in Abrede und sah die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zusammen mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) vorgenommene Hausdurchsuchung beim BVT als rechtskonform an.
Causa für Blümel keine große Affäre
Die entsprechenden Ausführungen von Justizminister Josef Moser (ÖVP) heute Morgen “lassen von einem rechtskonformen Vorgehen ausgehen”. Wenn es Vorwürfe gegen Personen im BVT gebe, müsse man dem nachgehen. Dahinter steckt nach Ansicht Blümels keine große Affäre. Er sprach von einer “Entmystifizierung” der ganzen Causa. Er selbst habe aus der Zeitung von dieser Sache erfahren und müsse feststellen, dass es zwischen den ersten Medienberichten und den jetzt bekannt gewordenen Fakten Unterschiede gebe.
APA/Red.