So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Am einfachsten können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung auf www.finanzonline.at machen. Alle Details zu FinanzOnline finden Sie in unserer Infobox. Sie können das entsprechende Formular (L 1, L 1k, L 1i, L 1ab, L 1d) aber auch händisch ausgefüllt an das Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben. Sobald Ihr Arbeitgeber den Lohnzettel und Organisationen bestimmte Sonderausgaben für das abgelaufene Jahr an das Finanzamt übermittelt haben – in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres – können wir mit der Bearbeitung Ihrer eingebrachten Arbeitnehmerveranlagung beginnen, vorher nicht. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach dem Datum des Einlangens.
Einfach automatisch: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung automatisch durch Ihr Finanzamt. Alle Infos dazu finden Sie unter: .
Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus
Ihr Gehalt kann über ein Jahr gesehen aus unterschiedlichsten Gründen variieren (z. B. Jobwechsel, Reduzierung der Stundenanzahl). Die Lohnsteuer wird aber monatlich berechnet – so, als würden Sie das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Zählt man jedoch die unterschiedlichen Löhne bzw. Gehälter zusammen und berechnet dann die Steuer, kommt oftmals ein Guthaben heraus. Außerdem können Sie in der Arbeitnehmerveranlagung Folgendes geltend machen, wodurch sich ebenfalls Steuer zurückholen lässt:
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Alle Details dazu finden Sie in unseren aktuellen Broschüren unter .