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Verkauf von Niki an Niki Lauders Laudamotion abgeschlossen

1-01-1970, 00:00

Mit dem nun erfolgten Closing des Kaufvertrages gehen alle Vermögensgegenstände der Niki Luftfahrt GmbH auf Laudamotion über, teilte Insolvenzverwalter Lucas Flöther Mittwochabend mit. Die Marke Niki sowie die Internet-Domain sind nicht Teil des Pakets. Sie stehen eigens zum Verkauf. Laudamotion gehört nun das komplette Anlage- und Umlaufvermögen der Niki Luftfahrt GmbH. Dazu zähle die Betriebs- und Geschäftsausstattung am Standort Wien inklusive der Technik-Abteilung sowie die ehemalige Niki-“Crew-Stationen”, unter anderem in Düsseldorf, München und Hamburg inklusive der jeweiligen Betriebsausstattung.Außerdem seien alle von Laudamotion gewünschten “Slots” auf den Erwerber übertragen worden, geht aus der Mitteilung hervor. Der dafür erforderliche Flugplan sei von Laudamotion erstellt worden. In den vergangenen vier Wochen habe Laudamotion zudem zahlreiche, für den Flug- und Geschäftsbetrieb nötige Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten geschlossen, heißt es.

Niki gehört nun offiziell Niki Lauda

Die Rechte für die Marke Niki sowie die Niki-Internet-Domain liegen bei anderen Gesellschaften des Air-Berlin-Konzerns und stehen in einem von Air Berlin-Insolvenzverwalter Flöther eingeleiteten Bieter-Prozess zum Verkauf.

“Nach den wechselvollen Ereignissen zur Jahreswende bin sich sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, in diesem Verfahren eine Investorenlosung zu erreichen”, sagte Flöther laut Aussendung “Insbesondere freut es mich, dass Niki Lauda zugesagt hat, allen NIKI-Mitarbeitern ein Job-Angebot zu machen.”

Lauda erhielt Zuschlag für insolvente Niki

Lauda hatte Ende Jänner überraschend den Zuschlag erhalten, große Teile der von ihm gegründeten Airline aus der Insolvenz zurückzukaufen, unter anderem weil er erklärte, dass alle rund 1.000 Niki-Mitarbeiter ein Angebot erhalten. Der unterlegene Bieter, der spanische IAG-Billigflieger Vueling, hätte nur 750 Mitarbeiter übernommen.

Die Niki-Gläubiger werden in Kürze von Flöther über die Modalitäten zur Anmeldung ihrer Forderungen unterrichtet. Vorher sollten die Gläubiger nichts unternehmen, rät Flöther. Die Forderungen könnten bei beiden Insolvenzverwaltern angemeldet werden.

Inhaber von Niki-Flugtickets seien aber keine Gläubiger von Niki, sondern von Air Berlin. Forderungen bzw. Erstattungsanträge müssten an den Insolvenzverwalter von Air Berlin gestellt werden.

APA/Red.

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