Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird sehr oft, fälschlicherweise, mit dem „Ablaufdatum“ gleichgesetzt. Ist bei einem Lebensmittel das MHD überschritten, bedeutet das aber nicht, dass es ungenießbar ist. Mit diesem Datum wird nur jener Zeitpunkt definiert, bis zu dem die Produkte ihre spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz, Nährwert und Farbe bei sachgerechter Lagerung behalten. Hier sollten die Sinne eingesetzt werden: Sehen, Riechen, Schmecken. So kann sich Jede und Jeder selbst davon überzeugen, ob die Genießbarkeit des Produktes noch gegeben ist. Fazit: Lebensmittel müssen nach Ablauf nicht im Müll landen, sondern können sehr oft noch verwendet werden.
© BMNT Martina Siebenhandl
Anders verhält es sich jedoch mit dem Verbrauchsdatum. Es definiert eine Frist, innerhalb der ein Produkt verbraucht werden sollte. Diese Kennzeichnung gilt für leicht verderbliche Lebensmittel. Bei Fleisch und Fisch sollte das aufgedruckte Verbrauchsdatum unbedingt eingehalten werden. Es ist zudem ratsam, bei leicht verderblichen Lebensmitteln die Kühlkette nicht zu unterbrechen sowie die empfohlene Lagerung einzuhalten.
Näheres unter:
Entgeltliche Einschaltung des BMNT