Die Wahl sei “verfassungswidrig” abgelaufen, verwies Krismer am Dienstag in einer Pressekonferenz auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen nö. Landesbürgerevidenz-Gesetz. Eine allfällige Anfechtung der würde “fristgerecht” am Donnerstag erfolgen. Die Grünen wollen am Vormittag neuerlich informieren.
Rechtsanwalt erstellte Gutachten
Der von den niederösterreichischen Grünen mit einem Gutachten beauftragte Rechtsanwalt Heinrich Vana zitierte aus Nestroys “Freiheit in Krähwinkel”: “Was recht is is recht, was zvü is is zvü.” Was am 28. Jänner vorgefallen sei, “das ist aus juristischer Sicht zu viel”, betonte Vana. Er sei “überzeugt”, dass einer Anfechtung stattgegeben würde.
Wahlbereictigung der Zweitwohnsitzer als Streitpunkt
Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Landesbürgerevidenz-Gesetz hätten bereits bei der Prüfung durch die Bürgermeister begonnen, ob Zweitwohnsitzer wahlberechtigt seien oder nicht, führte der Anwalt aus. Die Gemeinden hätten diese Frage auch “völlig unterschiedlich beurteilt”. In Retz seien 350 von 850, in St. Pölten sei hingegen “kein einziger” Zweitwohnsitzer gestrichen worden. In Semmering seien 600 angeschrieben worden und jene, die nicht geantwortet hätten, herausgefallen. In Würflach wiederum sei “kein einziger” der 230 Nebenwohnsitzer gestrichen worden, nannte Vana am Dienstag Beispiele aus Gemeinden, die eine “völlig verschiedene Praxis” zeigen würden.
Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte der Anwalt. Die allfällige Anfechtung der niederösterreichischen Landtagswahl werde sich “darauf stützen, dass die Regelungen zur Erstellung der Landes-Wählerevidenz nicht sicherstellen, dass die Wahlbehörden jene Grundsätze, die die Verfassung für das Wahlrecht vorgibt, einhalten können”, hieß es zusammenfassend.
Grüne steuern Wahlanfechtung an
Sie habe immer darauf hingewiesen, dass man mit dem Landesbürgerevidenz-Gesetz auf eine – nun von den Grünen vorbereitete – Wahlanfechtung zusteuere, sagte Landessprecherin Helga Krismer. Die Partei sei in einer “nicht guten finanziellen Ausgangsposition”, aber es gehe darum, Demokratie und Verfassung hochzuhalten. Sie fühle sich jedoch außerstande, selbst zu entscheiden, verwies Krismer auf Verantwortung gegenüber den Wählern, gegenüber Funktionären und Aktivisten sowie nicht zuletzt gegenüber ihrer Familie, weil eine von ihr, der Landessprecherin, übernommene Bürgschaft für den Wahlkampfkredit nicht aufgelöst sei.
Deshalb werde am Mittwoch der Landesausschuss zusammentreten und “am großen grünen Familientisch gemeinsam beraten”. Man könne nur dann in eine Neuwahl gehen, wenn die Überzeugung herrsche, es sei gut für die Grünen, die Wähler und das Land, so Krismer. Die Chancen, dass es eine Entscheidung für eine Anfechtung gibt, bezifferte sie am Dienstag mit 50:50.
(APA/Red)