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Aula bezeichnete KZ-Überlebende als “Landplage”: Grüne unterstützen Beschwerde

1-01-1970, 00:00

In der “Aula” waren im Sommer 2015 ehemalige Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen als “Landplage” und “Kriminelle” bezeichnet worden. Die Grünen zeigten den Fall bei der Staatsanwaltschaft Graz an, die das Verfahren gegen den Autor des Artikels aber einstellte. In der Folge wurde auf zivilrechtlichem Weg eine einstweilige Verfügung gegen die im Artikel aufgestellten Behauptungen beantragt. Als Kläger traten neun KZ-Überlebende und die Tochter des 2007 verstorbenen Publizisten Leon Zelman auf.

Einstweilige Verfügung gegen die Aula

Der OGH entschied im Jänner 2017 gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift und bestätigte die einstweilige Verfügung. Damit wurde die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkannt und die Richtung für den Ausgang des Zivilverfahrens vorgegeben. Die Zeitschrift musste die Beleidigungen von KZ-Überlebenden widerrufen. Sämtliche Ansprüche der Kläger wurden anerkannt, die Verfahrenskosten mussten von dem Blatt getragen werden.

Zweiter Artikel sorgt für Aufregung

“Ungeheuerlich” findet der Grüne Harald Walser allerdings ein Urteil des OLG Graz im medienrechtlichen Verfahren, in dem aus Fristgründen ein zweiter ähnlicher Artikel geklagt wurde. Dabei gehe es um die Wiederholung und teilweise sogar “Verschärfung der infamen Lügen”. Das OLG meint, es handle es sich lediglich um eine wörtliche Wiedergabe der ursprünglichen Behauptungen und keinen “eigenen Bedeutungsgehalt”.

Rechtliche und finanzielle Unterstützung von den Grünen

Walser will das so nicht stehen lassen und die Grünen unterstützen daher einen betroffenen ehemaligen Mauthausen-Ex-Häftling, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen die Republik Österreich selbst. Geltend gemacht wird in der Klagsschrift der Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Gerichte hätten es unterlassen, Ruf und Integrität des Beschwerdeführers zu schützen.

Neben rechtlicher gibt es auch finanzielle Unterstützung durch den Grünen Klub im Parlament.

(APA/red)

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