Vor der Landtagswahl in Kärnten
Frage: Wer darf wählen?
Antwort: Österreicher mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.
Muss ich wählen gehen?
Nein, Wahlpflicht besteht nicht.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
In der amtlichen Wahlinformation, die sie zehn Tage vor der Wahl – also am 22. Februar – bekommen, aber auch auf der Internet-Homepage Ihrer Gemeinde. Die meisten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr, die letzten um 17.00 Uhr.
Wo kann ich wählen?
Grundsätzlich an dem Ort, in dessen Wählerverzeichnis Sie stehen. Aber seit Einführung der Briefwahl können Sie überall wählen – jedoch nur mit Wahlkarte. Sie können die Stimme per Post abgeben, sie schon vor dem Wahlsonntag, aber auch am Wahlsonntag und am Samstag, 3. März, von 8.00 bis 17.00 Uhr persönlich oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen). Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.
Wann kann ich “klassisch” im Wahllokal wählen?
Am 4. März während der Öffnungszeit “Ihres” Wahllokales – aber auch schon am 23. Februar. In Kärnten gibt es einen Vorwahltag. In jeder Gemeinde muss mindestens ein Wahllokal für mindestens zwei Stunden – auf alle Fälle zwischen 18.00 und 19.00 Uhr – offen haben. Eine Wahlkarte ist hiefür nicht nötig (und darf von der Gemeindewahlbehörde auch nicht entgegen genommen werden).
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie schriftlich bis Mittwoch vor der Wahl, bei persönlichem Antrag (bzw. Abholung durch eine bevollmächtigte andere Person) bis Donnerstag vor der Wahl.
Im Wahllokal
Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.
Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.
Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?
Nein, laut Landtagswahlordnung darf “eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden”. Ausgenommen sind nur Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen.
Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 218 Euro.
Auf dem Stimmzettel
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.
Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.
Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, das ist verboten.
Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?
Prinzipiell ja – aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Drei – alle an Wahlkreis-Kandidaten der gewählten Partei.
Ich möchte Partei A wählen, aber Vorzugsstimmen Personen geben, die für andere Parteien kandidieren. Ist das möglich?
Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: “Partei schlägt Namen”. Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme/n ist/sind ungültig.
Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
Heuer stehen erstmals alle Wahlkreis-Kandidaten auf dem Stimmzettel, man muss sie nur mehr ankreuzen.
Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.
Wann kann ich wählen?
Seit Einführung der Briefwahl immer – ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber spätestens am 4. März 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.
Wie kann ich die Stimme per Briefwahl abgeben?
Sie können die ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen entweder per Post portofrei an die Bezirkswahlbehörde schicken – oder aber persönlich bzw. von einem Boten hinbringen lassen. Dies ist auch noch am Samstag, 3., und Sonntag, 4. März zwischen 8.00 und 17.00 Uhr möglich. Am Sonntag können Sie/ein Bote die Briefwahlstimme noch in einem Wahllokal im “eigenen” Wahlbezirk abgeben.
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, und zwar in ganz Kärnten – und dann sind Sie Wahlkartenwähler. Für diese muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal eingerichtet werden. Dorthin gehen Sie mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Ausgefüllt würde sie als Briefwahl gelten und könnte nur mehr bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde bzw. im “eigenen” Wahlbezirk abgegeben werden.
Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!
Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.
Nach der Wahl
Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.
Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?
Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.
Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?
Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben – und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Im Wahlkreis sind “Wahlpunkte” (jede Vorzugsstimme ist ein Punkt) im Ausmaß von 30 Prozent der Wahlzahl für die Vorreihung nötig – das heißt rund ein Drittel dessen, was ein Mandat “kostet”.
Was kostet ein Mandat?
Für ein Mandat sind je nach Wahlkreis zwischen 8.400 und 9.800 Stimmen nötig.
Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Am Sonntagabend, voraussichtlich rund um 19.00 Uhr. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde in der Woche nach der Wahl.
Was ist die “Fünf-Prozent-Hürde”?
Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.
(APA/Red)