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Fristen für Salzburg-Wahl laufen: Stichtag entscheidet über Heimatgemeinde

1-01-1970, 00:00

Für die am 22. April 2018 ist der 8. Februar als Stichtag festgelegt worden. Das Datum ist ausschlaggebend für den Lauf der Fristen. Der 8. Februar ist auch jener Tag, der bestimmt, in welcher Gemeinde gewählt oder eine Wahlkarte angefordert werden muss. Zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der oder die Wahlberechtigte heute eingetragen ist.

Stichtag legt fest, in welcher Gemeinde gewählt werden darf

Wer ab 9. Februar bis zum Wahlsonntag innerhalb von Salzburg übersiedelt, muss in seiner früheren Heimatgemeinde wählen bzw. die Wahlkarte beantragen. Wer in diesem Zeitraum aus einem anderen Bundesland zuzieht, kann bei der Landtagswahl nicht wählen. Wer in ein anderes Bundesland oder ins Ausland übersiedelt, kann am 22. April noch seine Stimme für Salzburg abgeben.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Letzteres ist etwa bei Bürgern der Fall, die zu einer unbedingten, höheren Haftstrafe verurteilt wurden und diese noch nicht verbüßt haben.

Bis zum 8. März wird die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten bekannt gegeben. Zum Vergleich: Bei der Nationalratswahl im Oktober 2017 waren im Bundesland Salzburg exakt 395.720 Personen wahlberechtigt. Die Wählerverzeichnisse liegen dann von 12. bis 16. März fünf Werktage öffentlich zur Einsicht auf.

Salzburg-Wahl: Frist für Unterschriftensammlung läuft

Ab sofort müssen auch all jene Parteien Unterschriften sammeln, die nicht auf die Unterstützung von mindestens drei Abgeordneten zählen können. Zeit dafür haben sie bis zum 14. März, 13.00 Uhr. Spätestens dann müssen auch die Bezirkswahlvorschläge samt Kandidatenliste und genauer Parteibezeichnung eingelangt sein. Um landesweit antreten zu können, sind in jedem der sechs Wahlbezirke – in Salzburg sind das die fünf Gaue und die Landeshauptstadt – 100 Unterstützungserklärungen notwendig.

Im Vorfeld haben neun Parteien ein Antreten bei der Landtagswahl angekündigt. Fünf von ihnen werden dabei nicht um das Sammeln von Unterschriften umhin kommen. Nur ÖVP, SPÖ, Grüne und die Freie Partei Salzburg (FPS) des früheren FPÖ-Landesobmanns Karl Schnell verfügen über genügend Abgeordnete im Landtag, um den umkomplizierten Weg gehen zu können. Um Unterstützungserklärungen bemühen müssen sich hingegen die FPÖ (sie ist nach dem Rauswurf von Schnell und dessen Getreuen nur mehr mit einer Mandatarin im Landesparlament vertreten), die NEOS, die aus dem Team Stronach hervorgegangenen Freien Wähler Salzburg (FWS), die Salzburger Bürger Gemeinschaft (SBG) des erst im Jänner zurückgetretenen Landesrats Hans Mayr und die KPÖ Plus. Unterstützungserklärungen können übrigens auch zurückgezogen werden – das muss bis spätestens 19. März passieren.

Bis zwei Wochen vor der Wahl, also dem 8. April, müssen die Gemeinden die Wahlzeit festsetzen. Gleiches gilt für die Verbotszonen um die Wahllokale, in denen unter anderem keine Wahlwerbung erlaubt ist. Erst spät, bis zum fünften Tag vor der Wahl, müssen die Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde einlangen. Und bis drei Tage vor dem Wahltag kann in den Gemeinden noch eine Wahlkarte beantragt werden.

Am Wahltag selbst, dem 22. April, werden auch die eingelangten Briefwahlstimmen ausgezählt. Nur die in fremden Wahllokalen abgegeben Wahlkarten werden an die Bezirkswahlbehörden weitergeleitet. Sie werden dann am Mittwoch, den 25. April, ab 14.00 Uhr ausgezählt. Zu relevanten Verschiebungen führen diese Stimmen in der Regel aber nicht mehr.

(APA/Red)

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