Muss eine junge Frau, wenn sie mit Richard Lugner ein Event besucht, damit rechnen, dass Medien ihr eine Beziehung mit diesem unterstellen und auch durchblicken lassen, sie könne lediglich am Geld des 85-Jährigen interessiert sein? Dieser Frage musste am Dienstag Richter Thomas Spreitzer am Wiener Landesgericht nachgehen, da ein It-Girl die Mediengruppe “Österreich” geklagt hatte.
Nicole Chanell mit Richard Lugner bei der Wiener Wiesn
Die 28-Jährige, mehr oder weniger bekannt durch Auftritte bei Privatsendern, nahm im Vorjahr über einen Freund Kontakt zu dem Baumeister auf und es wurde ein Besuch der Wiener Wiesen vereinbart. Dort erregte die junge Frau wieder einmal das Interesse der Medien, woraus Schlagzeilen wie “Ist sie die Neue von Lugner?” resultierten – obwohl beide Seiten dies dementiert hatten.
Damit nicht genug, meldete sich kurz darauf eine angebliche Privatsender-“Legende” (41), um Richard Lugner via Medien davor zu warnen, dass es die junge Frau nur auf sein Geld abgesehen hätte. Die 28-Jährige hätte von ihm nach einem einmaligen Treffen 250 Euro verlangt, da sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnte. Erst dann wäre eine Beziehung überhaupt denkbar.
It-Girl wollte sich keine Beziehung unterstellen lassen
Bei Gericht wurde ein für beide Seiten peinlicher Chat zwischen dem It-Girl und dem 41-Jährigen verlesen. Der Mann machte darin deutlich, dass für ihn Sex zu einer Beziehung dazugehöre. Dann wären für den derzeit Arbeitslosen auch die 250 Euro kein Problem gewesen – “und ich würde auch nicht mehr zu den Nutten gehen”. Darauf ging das It-Girl aber nicht ein. Ein zuvor von ihr an den Bekannten versandtes Bild landete prompt in der Zeitung.
Durch dies alles fühlte sich die 28-Jährige gekränkt – auch durch das aufreizende Foto. Vergeblich versuchte Spreitzer herauszuarbeiten, warum dieses nun erotischer sei als die zahlreichen Aufnahmen, die vom It-Girl auf ihrer Homepage, per Instagram oder auf dem kürzlich stillgelegten Youtube-Channel veröffentlicht wurden. “Das ist nicht so sexuell”, “Das ist eine künstlerische Darstellung” oder “Das ist ein Bikini und keine Dessous”, argumentierte die junge Frau zu jedem Bild. “Oder was ist das?”, wollte Spreitzer wissen. “Ein Dirndl.” “Wenn Sie das als Dirndl bezeichnen…” “Es ist ein bauchfreies Dirndl.”
Lugner nicht vor Gericht erschienen
Auf die Aussage Richard Lugners, der sich für den heutigen Termin entschuldigt hatte, konnte nicht verzichtet werden. Er wurde auf Antrag der Verteidigung neuerlich geladen, um am 20. März darüber Auskunft zu geben, ob der Wiesen-Auftritt als mediales Event geplant war.
(APA/Red)