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Causa Liederbuch: Bundeskanzler Kurz verlangt “volle Härte des Gesetzes”

1-01-1970, 00:00

“Es braucht volle und rasche Aufklärung. Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft bereits aktiv geworden ist. Wer für so etwas verantwortlich ist, solche Lieder singt oder diese Inhalte verbreitet, der agiert nicht nur abscheulich antisemitisch und verhetzerisch, sondern macht sich in unserem Land auch strafbar. müssen die volle Härte des Gesetzes spüren”, so Bundeskanzler Kurz.

Kritik aus der heimischen Politik

Kritik kam auch vom Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP). “Antisemitismus und nationalsozialistisches Gedankengut haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Aufgrund unserer belasteten Geschichte sind wir es den Opfern des Nationalsozialismus schuldig, eine ganz besondere Sensibilität in dieser Frage an den Tag zu legen. Es braucht hier also nicht nur eine politische, sondern auch eine strafrechtliche Bewertung, ganz klar. Wenn gegen das Verbotsgesetz verstoßen wurde, muss es eine lückenlose Klärung der Vorwürfe und auch dementsprechende Konsequenzen geben”, erklärte Sobotka in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

NS-Lieder: Kickl hätte Texte nicht für möglich gehalten

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat sich im Zusammenhang mit einem , der FPÖ-Spitzenkandidat Udo Landbauer angehört, überrascht gezeigt. “Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass solche Texte kursieren, und ich lehne das auch zutiefst ab”, sagte Kickl auf entsprechende Fragen nach Beratungen der EU-Innenminister in Sofia.

“Das ist auch eine klare Linie der Freiheitlichen Partei immer gewesen, dass wenn solche Dinge auftauchen, dass dann auch eine klare Trennlinie gezogen wird. Da gibt es keine Form von irgendeiner Toleranz für ein solches Vorgehen”, betonte Kickl. “Man muss aber dann auch so fair sein, und die Frage nach der einzelnen Beteiligung an solchen Dingen genau untersuchen.”

Derzeit keine Ermittlungen gegen Udo Landbauer

Ermittlungen aufzunehmen sei Sache der unabhängigen Justiz, die ihre Arbeit leisten werde, so Kickl. “Zum Zeitpunkt hier und jetzt gibt es nach meinem Wissen keine Ermittlungen gegen Udo Landbauer. “Ob das in einer Woche, in einem Monat oder in einem halben Jahr anders sein wird, kann ich nicht sagen”, so der Innenminister. Dies sei “Aufgabe der unabhängigen Justiz, und es ist gut dass sie unabhängig ist”.

Die “Aufnahme von Ermittlungen als einen Rücktrittsgrund anzusehen, das wäre wahrscheinlich etwas vorschnell”, sagte Kickl weiter. Im Zuge von Ermittlungen könne sich auch herausstellen, dass es zu keinem schuldhaften Verhalten gekommen sei. “Zur Zeit gibt es nicht einmal Ermittlungen gegen Udo Landbauer.” Wenn Landbauer NS-Lieder gesungen habe, “wenn sich das herausstellt, dann gehe ich davon aus, dass es eine entsprechende Anklage gegen ihn geben wird, beziehungsweise dass die Staatsanwaltschaft alle Schritte einleiten wird, die notwendig sind.”

(APA/Red)

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