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Am Wiener Landesgericht wird am Donnerstag (22. Oktober) unter großem Medieninteresse der Fall rund um den Kabarettisten Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, verhandelt. Dem Künstler werden sexueller Missbrauch von Unmündigen und der Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vorgeworfen. Gleichzeitig müssen sich die Mutter und die Großmutter des betroffenen Kindes wegen des Vorwurfs der schweren Erpressung verantworten.
Der Prozess findet im Großen Schwurgerichtssaal statt und ist für dreieinhalb Stunden angesetzt. Aus Gründen des Opferschutzes dürfte die Öffentlichkeit während der Erörterung des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs ausgeschlossen werden.
Laut Anklage soll Paal im Jänner 2025 in der Wohnung der damals 42-jährigen Mutter gegenüber deren Tochter sexuell übergriffig geworden sein. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt noch keine vier Jahre alt.
Der Kabarettist unterhielt damals eine mehr als zehnjährige sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes. Diese soll zumindest teilweise gegen Bezahlung stattgefunden haben.
Nach dem mutmaßlichen Übergriff sollen die beiden Frauen den Kabarettisten unter Druck gesetzt und Geld von ihm verlangt haben.
Laut Anklage übergab Paal der Mutter bis Mai 2026 insgesamt 159.000 Euro in bar. Die Geldübergaben fanden bei mehreren Treffen statt, teilweise auch an öffentlichen Orten. Dazu zählten ein Sportgeschäft, ein Kaffeehaus und Bahnhöfe. Das Geld soll jeweils in Kuverts übergeben worden sein.
Im Mai 2026 wandte sich Paal schließlich selbst an die Polizei und erstattete Selbstanzeige.
Im Zuge einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler einen Computer des Kabarettisten sicher. Darauf befanden sich laut Anklage 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen.
Paal soll sich das Material bereits vor mehreren Jahren aus dem Internet beschafft haben. Auch der Besitz dieser Dateien ist Gegenstand der Anklage.
Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
(APA/Red.)
