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Die umstrittene Wiener Auszeit-WG für strafunmündige Kinder und Jugendliche beschäftigt nun auch die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine rasche gesetzliche Klärung für Einrichtungen, in denen wiederholt straffällig gewordene Kinder unter 14 Jahren betreut werden sollen. Die bisherige rechtliche Grundlage des Wiener Pilotprojekts steht seit Längerem in der Kritik.
Seit Mitte Juli 2026 betreibt Wien gemeinsam mit dem Träger „neue wege“ die österreichweit erste Auszeit-WG. Dort können strafunmündige Intensivtäter für bis zu zwölf Wochen untergebracht werden. Ob die derzeit angewendeten gesetzlichen Bestimmungen dafür geeignet sind, ist allerdings umstritten.
Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sieht dringenden Handlungsbedarf. Die aktuelle Situation sei nicht zielführend, erklärte er gegenüber der APA.
„Man sollte das Problem lösen“, forderte Achitz.
Dabei spricht sich der Volksanwalt für einen pädagogischen statt eines strafenden Ansatzes aus. Kinder und Jugendliche sollen durch geeignete Erziehungsmaßnahmen davon abgehalten werden, erneut Straftaten zu begehen.
„Ich bin dafür, dass Jugendliche mit erzieherischen Maßnahmen von der Straffälligkeit abgehalten werden“, betonte Achitz.
Auch die Menschenrechte müssten bei sämtlichen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die grundsätzliche Kritik des Volksanwalts an der Wiener Auszeit-WG bleibt trotz seiner Forderung nach einem neuen Rechtsrahmen bestehen.
Die Wiener Auszeit-WG wird seit Mitte Juli gemeinsam mit dem Sozialträger „neue wege“ betrieben.
Als gesetzliche Grundlage dient derzeit das Heimaufenthaltsgesetz. Dieses stammt ursprünglich aus dem Gesundheits- und Betreuungsbereich und regelt unter bestimmten Voraussetzungen auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen.
Ob es für die Unterbringung strafunmündiger Intensivtäter geeignet ist, wird jedoch von Rechtsexperten bezweifelt.
Der Jurist Heinz Mayer hatte die rechtliche Konstruktion zuletzt scharf kritisiert und sogar einen Verfassungsbruch gesehen. Er brachte auch mögliche Amtshaftungsklagen ins Gespräch.
Dabei handelt es sich um eine juristische Einschätzung, nicht um eine im vorliegenden Bericht genannte gerichtliche Entscheidung.
Auch die zuständige Wiener Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) beurteilt die bisherige Rechtsgrundlage kritisch.
Im Wiener Gemeinderat erklärte sie, dass sie das Heimaufenthaltsgesetz „absolut nicht für die passende Grundlage“ halte.
Damit besteht auch innerhalb der für das Projekt zuständigen Stadtpolitik der Wunsch nach einer rechtlich besser abgesicherten Lösung.
Ob die Wiener Auszeit-WG nach einer künftigen Gesetzesänderung unverändert weitergeführt werden könnte, ist derzeit offen.
Das Justizministerium arbeitet bereits seit mehr als einem Jahr an einer neuen gesetzlichen Grundlage für spezialisierte sozialpädagogische Wohngemeinschaften.
Solche Einrichtungen sind auch im Regierungsprogramm vorgesehen.
Nach Angaben eines Sprechers von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) soll der Entwurf in Kürze in die Koordinierung gehen.
Die geplanten gesetzlichen Regelungen sollen am Obsorgerecht ansetzen.
Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium das Kindeswohl sowie Schutz, Pädagogik und Therapie. Strafrechtliche Sanktionen, wie sie bei strafmündigen Jugendlichen vorgesehen sind, sollen bei Kindern unter 14 Jahren nicht im Vordergrund stehen.
Ein konkreter Veröffentlichungstermin für den Gesetzesentwurf wurde noch nicht genannt.
Parallel zur Diskussion über die Auszeit-WGs wird auch über eine mögliche Senkung des Strafmündigkeitsalters diskutiert.
In Österreich sind Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich nicht strafmündig.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hatte zuletzt erneut vorgeschlagen, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken.
Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte sich im Sommer für gefängnisähnliche Unterbringungsmöglichkeiten für noch nicht strafmündige Intensivtäter ausgesprochen.
Ein Sprecher des Innenministers bestätigte gegenüber der APA, dass Karners frühere Aussagen zu einer möglichen Senkung der Strafmündigkeit weiterhin aktuell seien.
Volksanwalt Achitz setzt hingegen auf erzieherische Maßnahmen und einen klaren rechtlichen Rahmen, der die Menschenrechte der betroffenen Kinder berücksichtigt.
Die österreichische Strafmündigkeit beginnt mit dem 14. Geburtstag.
Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, können für strafbare Handlungen nicht nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Behörden bei schweren Vorfällen untätig bleiben müssen.
Je nach Situation können Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie familiengerichtliche Entscheidungen notwendig werden, um betroffene Kinder und andere Menschen zu schützen.
Die Diskussion über spezialisierte Wohngemeinschaften dreht sich insbesondere darum, unter welchen Voraussetzungen Kinder betreut und gegebenenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen.
Genau dafür fordert die Volksanwaltschaft nun klare gesetzliche Vorgaben.
Bis ein neues Gesetz vorliegt, bleibt die Rechtsgrundlage des Wiener Pilotprojekts umstritten.
Das Justizministerium will noch im Herbst einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Anschließend wären weitere politische und gesetzgeberische Schritte notwendig.
Ob und in welcher Form die Wiener Auszeit-WG künftig weitergeführt wird, hängt auch von der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen ab.
Fest steht: Sowohl die Volksanwaltschaft als auch die zuständige Wiener Vizebürgermeisterin sehen bei der bisherigen Rechtsgrundlage Probleme.
Eine endgültige rechtliche Klärung steht noch aus.
(APA/Red.)
