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Ottakring: 13-Jähriger wegen Markenweste bedroht

Gestern, 13:05

Ottakring: 13-Jähriger wegen Markenweste bedroht
8.10.2026 13:30 (Akt. 8.10.2026 13:30)
APA/HARALD SCHNEIDER
Zwei Jugendliche sollen einen 13-Jährigen bei der U-Bahn-Station Ottakring geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Ihr Ziel war offenbar seine Markenweste. Die Polizei konnte beide Verdächtigen ausforschen.
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Ein 13-jähriger Bub soll am 10. September 2026 im Bereich der U-Bahn-Station Ottakring Opfer eines versuchten Raubüberfalls geworden sein. Zwei Jugendliche stehen im Verdacht, den Buben mehrfach geschlagen und mit dem Umbringen bedroht zu haben.

Laut Landespolizeidirektion Wien wollten die mutmaßlichen Täter den 13-Jährigen dazu bringen, seine Markenweste herauszugeben. Trotz der Gewalt gelang es ihnen nicht, das Kleidungsstück zu erbeuten.

Jugendliche sollen Opfer mehrfach geschlagen haben

Der Vorfall ereignete sich am 10. September gegen 13 Uhr im Bereich der U-Bahn-Station Ottakring im 16. Wiener Gemeindebezirk.

Nach bisherigen Ermittlungen sollen ein 14-jähriger russischer und ein 16-jähriger syrischer Staatsangehöriger den 13-Jährigen mehrfach geschlagen haben.

Zusätzlich sollen sie dem Buben mit dem Umbringen gedroht haben, um die Herausgabe seiner Markenweste zu erzwingen.

Der versuchte Raub blieb jedoch erfolglos. Die beiden Jugendlichen flüchteten anschließend.

Polizei kann beide Verdächtige ausforschen

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich das Opfer und die beiden mutmaßlichen Täter bereits kannten.

Aufgrund dieses Bekanntschaftsverhältnisses konnten die Ermittler die beiden Jugendlichen laut Polizei rasch ausforschen.

Die Tatverdächtigen wurden anschließend einvernommen.

Beide Jugendliche bestreiten die Vorwürfe

Bei ihren Vernehmungen zeigten sich der 14-Jährige und der 16-Jährige nicht geständig.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden beide Jugendlichen auf freiem Fuß angezeigt.

Weitere Angaben zu möglichen Verletzungen des 13-Jährigen oder zum genauen Hintergrund der Auseinandersetzung machte die Polizei in ihrer Aussendung nicht.

Für beide Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

(Red.)

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